Vom Jahrgang 1958, der 2025 vollständig die Regelaltersgrenze erreicht hat, haben lediglich 37 Prozent den regulären Renteneintritt mit 66 Jahren genutzt. Das geht aus einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) vom 4. November 2026 hervor. Verfasst haben sie Ruth Maria Schüler und Stefanie Seele. Die Mehrheit ging stattdessen vorzeitig in den Ruhestand, etwa über die Rente mit 63 Jahren - ein Teil davon mit dauerhaften Abschlägen auf die Rentenhöhe.
Als Datenbasis dient dem IW eine vollständige Erhebung des Rentenversicherungsbestands zum Stichtag 31. Dezember 2025. Darüber hinaus erhielten 2025 bereits rund 1,1 Millionen Menschen aus den Jahrgängen 1960 bis 1963 eine Altersrente, obwohl die gesetzliche Regelaltersgrenze für sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht war.
Mehrheit der Babyboomer wählt vorzeitige Zugangswege
Beim Jahrgang 1958 schlüsselt das IW die Zugangswege genauer auf: 27 Prozent nahmen die abschlagsfreie Altersrente nach mindestens 45 Versicherungsjahren in Anspruch, weitere 18 Prozent wählten die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen, und sieben Prozent gingen wegen einer Schwerbehinderung vorzeitig in den Ruhestand.
| Rentenzugang | Anteil am Jahrgang 1958 |
|---|---|
| Regulärer Rentenbeginn mit 66 Jahren | 37 Prozent |
| Abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren (vorzeitig) | 27 Prozent |
| Altersrente für langjährig Versicherte, mit Abschlägen | 18 Prozent |
| Vorzeitig wegen Schwerbehinderung | 7 Prozent |
„Ohne die Einschränkungen bei der Frührente setzt sich die jüngste wirtschaftliche Krise in den nächsten Jahren fort“, sagt IW-Arbeitsmarktexpertin Stefanie Seele.
Renteneintrittsalter steigt langsamer als gesetzlich vorgesehen
Zwischen 2012 und 2025 stieg das gesetzliche Renteneintrittsalter nach IW-Angaben um 14 Monate. Das durchschnittliche tatsächliche Rentenzugangsalter legte im gleichen Zeitraum lediglich um acht Monate zu.
Insgesamt bezogen 2025 nach Berechnung des IW knapp sieben Millionen Babyboomer eine Altersrente. Bis Mitte der 2030er Jahre kommen nach Angaben des Instituts weitere rund zwölf Millionen hinzu.
Bereits am 16. Juli 2026 hatte das IW für das Jahr 2024 einen vorzeitigen Rentenbezug von 1,1 Millionen Babyboomern ausgewiesen. Beim Jahrgang 1958 zeichnete sich damals ein vorzeitiger Renteneintritt von 51,7 Prozent ab. Nach Einschätzung von IW-Ökonomin Ruth Maria Schüler habe die Politik ihre eigenen Reformen im vergangenen Jahrzehnt konsequent untergraben. Entscheidend sei das Tempo: Bis 2029 erreichen nach dieser Rechnung weitere 6,4 Millionen Babyboomer ihre Regelaltersgrenze. Deshalb gelte es, so zeitnah wie möglich zu handeln und großzügige Übergangsregeln zu vermeiden.
Rentenreform soll Frühverrentung erschweren
Parallel zu den neuen IW-Zahlen läuft die politische Debatte um eine Rentenreform. Die Alterssicherungskommission (ASK) übergab ihren Abschlussbericht am 23. Juni 2026 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und spricht sich darin dafür aus, die abschlagsfreie Frührente nach 45 Versicherungsjahren zu streichen. Zudem soll das Zugangsalter für die Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre angehoben werden. Außerdem empfiehlt die Kommission, die Regelaltersgrenze ab 2031 schrittweise an die Lebenserwartung zu koppeln. Geht man von den derzeitigen Annahmen aus, stiege sie zwischen 2031 und 2041 von 67 auf 67,5 Jahre.
Bislang handelt es sich um Empfehlungen und nicht um beschlossenes Recht. Laut BMAS wollte die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas die Vorschläge möglichst vollständig umsetzen; seit dem 13. Oktober 2026 führt Alexander Schweitzer (SPD) das Ministerium. Ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf lag Anfang November 2026 noch nicht vor; aus dem Bundesarbeitsministerium wurde im Sommer 2026 bereits ein Arbeitsentwurf bekannt, an einem Referentenentwurf arbeitet das Haus nach eigenen Angaben.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich am Tag der Berichtsübergabe zu den Empfehlungen geäußert. DRV-Präsidentin Gundula Roßbach bezeichnet die Ergebnisse als „klares Bekenntnis zu einer starken ersten Säule als Kernelement der Alterssicherung in Deutschland“. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen vorzeitige Altersrenten künftig grundsätzlich nur noch mit Abschlägen verbunden sein, Ausnahmen bilden lediglich Härtefallregelungen. Diese Einschätzung bezieht sich jedoch auf den ASK-Bericht vom Juni 2026 und nicht auf die aktuelle IW-Auswertung. Eine Reaktion der Rentenversicherung oder von Verbänden auf die aktuelle Studie ließ sich bislang nicht ermitteln.
Rente mit 63 - was die Abschlagsregeln heute vorsehen
Unabhängig von der Reformdebatte gelten die bestehenden Abschlagsregeln schon heute. Sie betreffen alle, die vor ihrer maßgeblichen Altersgrenze in Rente gehen und keinen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente haben. Wer vor der für ihn maßgeblichen Altersgrenze in Rente geht, muss laut Deutscher Rentenversicherung Bund dauerhaft mit einem Abschlag rechnen. Er beträgt 0,3 Prozent pro vorgezogenem Kalendermonat. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte - Voraussetzung sind 35 Jahre Wartezeit, der frühestmögliche Zugang liegt bei 63 Jahren - beträgt der maximale Abschlag 14,4 Prozent. Abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen kann dagegen nur, wer mindestens 45 Versicherungsjahre nachweist. Wer vor 1953 geboren wurde, profitierte von der Grenze bei 63 Jahren; für den Jahrgang 1964 und jüngere liegt sie inzwischen bei 65 Jahren.
Welche Voraussetzungen gelten für den vorzeitigen Renteneintritt?
Für die Altersrente für langjährig Versicherte sind mindestens 35 Jahre Wartezeit (Mindestversicherungszeit) nötig. Der früheste Zugang liegt bei 63 Jahren, allerdings mit den genannten Abschlägen. Wer stattdessen abschlagsfrei gehen möchte, braucht mindestens 45 Versicherungsjahre.
Wer kann die Rente mit 63 abschlagsfrei nutzen?
Laut Deutscher Rentenversicherung Bund konnten nur vor 1953 Geborene mit 63 Jahren und 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für den Jahrgang 1964 und spätere liegt diese abschlagsfreie Grenze mittlerweile bei 65 Jahren.
Wie hoch fallen die Abzüge bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren aus?
Pro Monat, den jemand früher in Rente geht, sinkt die Rente dauerhaft um 0,3 Prozent. Über die Altersrente für langjährig Versicherte kann sich daraus ein Abschlag von bis zu 14,4 Prozent ergeben.














