Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) teilt die Rentenreform auf. Bei einer Rede vor der IHK Berlin kündigte er an, dass das Kabinett vor Weihnachten 2026 nur den rentenrechtlichen Teil beschließt. Dazu gehört die Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63. Die geplante Kapitalrente nach schwedischem Vorbild hält die Regierung zunächst nur in Eckpunkten fest. Die neue Rentenreform ab 2027 soll die Kapitalrente dann als eigenständigen Gesetzentwurf regeln, berichten mehrere Medien.
Merz rückt von eigener Zusage ab
Damit setzt sich der Kanzler über eine frühere eigene Aussage hinweg. Nur rund vier Wochen zuvor, Mitte Oktober 2026, hatte Merz noch versprochen, die gesamte Rentenreform einschließlich der Kapitalrente bis Weihnachten 2026 im Kabinett zu verabschieden. Schon Ende August 2026 war sogar die Rede davon gewesen, dass das komplette Paket noch bis zum Jahresende den Bundestag durchlaufen solle.
Diesen Kurs hatte zuletzt noch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verteidigt. „Bis Jahresende, da hat der Bundeskanzler völlig recht, muss dieses Paket beschlossen sein“, sagt Reiche.
Der Zeitplan zeichnete sich bereits ab
Wirklich überraschend ist die nun erfolgte Verschiebung allerdings nicht. Schon im August 2026 hatte die damalige Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ein stufenweises Vorgehen bei der Rentenreform angekündigt. Die Kapitalrente sollte demnach voraussichtlich erst Anfang 2027 folgen. Dass die Kapitalrente nun Teil einer neuen Rentenreform ab 2027 wird, ist also keine völlig neue Entwicklung.
Schon der im Frühjahr 2025 geschlossene Koalitionsvertrag von Union und SPD deutete in diese Richtung. Darin war eine Überprüfung der Finanzierungsbasis der Rente erst für 2029 vorgesehen - und damit erst kurz vor der kommenden regulären Bundestagswahl. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) wies bereits auf die Konsequenzen eines so späten Vorgehens hin. „Je später gehandelt wird, desto härter werden dann die Eingriffe ausfallen“, sagt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.
Was die geplante Kapitalrente vorsehen soll
Grundlage dafür bildet der Bericht der Alterssicherungskommission, den die Bundesregierung im Juni 2026 veröffentlichte. Das bereits im Dezember 2025 eingerichtete Gremium spricht in insgesamt 33 Empfehlungen unter anderem für eine kapitalgedeckte Zusatzrente, die sich am schwedischen Modell orientiert. Der Koalitionsausschuss kündigte am 2. Juli 2026 an, die Empfehlungen zügig umsetzen zu wollen, legte sich aber auf keinen Termin fest.
Herzstück des Modells ist ein zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent des Bruttolohns, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils hälftig aufbringen sollen. Die Beiträge sollen auf persönlichen, aber zentral verwalteten Kapitalkonten gesammelt und ab 2028 Schritt für Schritt angespart werden. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, das Rentenniveau dauerhaft nicht unter 48 Prozent fallen zu lassen und es für künftige Neurentner langfristig auf bis zu 50 Prozent zu steigern.
Die wichtigsten Stationen der Rentenreform
Der Zeitplan hat sich seit der Einsetzung der Alterssicherungskommission mehrfach verschoben. Die folgende Übersicht zeigt den Weg zur neuen Rentenreform ab 2027.
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| Dezember 2025 | Einsetzung der Alterssicherungskommission durch die Bundesregierung |
| Juni 2026 | Bericht der Kommission mit 33 Empfehlungen, darunter Kapitalrente nach schwedischem Vorbild |
| 2. Juli 2026 | Koalitionsausschuss kündigt zügige Umsetzung an, ohne konkreten Termin |
| August 2026 | Bas kündigt mehrere Reformpakete an, Kapitalrente erst ab 2027 geplant |
| Mitte Oktober 2026 | Merz sagt komplette Reform inklusive Kapitalrente bis Weihnachten 2026 zu |
| November 2026 | Merz kündigt Aufteilung an: rentenrechtlicher Teil vor Weihnachten, Kapitalrente nur als Eckpunkte |
| Erstes Quartal 2027 | Bundestag befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Kapitalrente |
| 2028 | Geplanter Start des Kapitalaufbaus auf den individuellen Konten |
Eckpunkte der geplanten Kapitalrente
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Zusätzlicher Beitrag | Zwei Prozent des Bruttolohns, hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern |
| Kapitalaufbau | Individuelle, zentral verwaltete Konten, geplanter Start 2028 |
| Zielgröße Rentenniveau | Mindestens 48 Prozent, perspektivisch bis 50 Prozent für Neurentner |
| Jährliches Anlagevolumen | 30 bis 40 Milliarden Euro, Angabe von SPD-Chef Lars Klingbeil |
| Gesetzentwurf | Separat, Bundestagsbefassung geplant für das erste Quartal 2027 |
| Offene Fragen | Verwaltende Behörde des Kapitalstocks, Höhe der Aktienquote |
Kritik an der Verschiebung der Kapitalrente
Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) erklärte auf dem Chemie-Arbeitgebertag in Berlin, der Gesetzentwurf zur Rentenreform sei bereits „zu 95 Prozent abgeschlossen“. SPD-Chef Lars Klingbeil bezifferte das jährliche Kapitalanlagevolumen der künftigen Kapitalrente auf 30 bis 40 Milliarden Euro.
Scharfe Kritik an der Verzögerung kam von DIW-Präsident Marcel Fratzscher. Sie sei „ein Rückschlag für eine nachhaltige und generationengerechte Reform der gesetzlichen Rentenversicherung“, so Fratzscher. Auch innerhalb der Koalition gehen die Meinungen auseinander. „Schnelligkeit ist wichtig, aber bei einem solchen Generationenprojekt geht Gründlichkeit vor“, sagt SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt. Pascal Reddig von der Jungen Gruppe der Unionsfraktion hält dagegen: „Die Kapitalrente braucht ein Gesetz, keine Absichtserklärung.“
Rente mit 63 bleibt zweiter Streitpunkt
Auch die vorgesehene Streichung der abschlagsfreien „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren stößt neben der Kapitalrente auf Widerstand. Künftig soll eine Schutzrente nur noch gesundheitlich beeinträchtigten Langzeitversicherten offenstehen. CDU-Ministerpräsidenten, Gewerkschaften und der DGB lehnen die Abschaffung ab. Dieser Teil soll dennoch wie geplant noch vor Weihnachten das Kabinett passieren.
Was die neue Rentenreform ab 2027 für Vermittler bedeutet
Für Vermittler, Versicherer und Asset Manager rückt damit ein milliardenschwerer neuer Kapitalmarkt-Baustein der Alterssicherung in der Planung weiter in die Zukunft. Dem derzeitigen Fahrplan zufolge wird sich das Parlament erst im ersten Quartal 2027 mit dem entsprechenden Gesetzentwurf befassen, die tatsächliche Einführung der Kapitalrente ist für 2028 anvisiert. Offen ist zudem, welche Behörde die Anlage verwalten soll und wie hoch der Aktienanteil des Kapitalstocks ausfällt.














