Rückkaufswerte: Sammelklage gegen Allianz Leben

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Sammelklage gegen die Allianz Lebensversicherung beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Grund: 80 Kunden hatten ihre Lebensversicherung vorzeitig beendet und einen nach Auffassung der Vebraucherschützer zu geringen Rückkaufswert erhalten. Mittels Klage sollen die Kunden einen Nachschlag erhalten.

JustiziaAls vorläufiger Streitwert wird in der Klage insgesamt 40.000 Euro angenommen, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Pro Kunde sind das 500 Euro. Es geht Verträge, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Doch die Vebruacherschützer halten die Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes und zum Stornoabzug für unwirksam. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ähnliche Klauseln aus Verträgen der Allianz für unwirksam erklärt.

Zwar gäbe es bislang keine Entscheidung des BGH zu den neueren Klauseln, heißt es weiter. Man berufe sich aber auf ein selbst erwirktes Urteil des Landgerichts Stuttgart, das die von der Allianz verwendeten neueren Klauseln für unwirksam befand (Az.: 20 O 87/10). In der Entscheidung vom 5. Oktober 2010 gehe es allerdings um die Wirksamkeit der Klauseln, in der jetzt eingereichten Klage gehe es um Geld, so die Verbraucherschützer.

Der Klage vorausgegangen waren von der Allianz gezahlte Rückkaufswerte, „die weit unter dem eingezahlten Betrag lagen“, wie die Verbraucherzentrale schreibt. Auf Kundenbeschwerden hin hatte der Versicherer Nachzahlungen verweigert.

Es ist nicht die erste Klage der Verbraucherzentrale gegen Versicherer. 2009 hatte das Landgericht Hamburg gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali drei Urteile gesprochen und Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung für unwirksam befunden. (ks)

Foto: Shutterstock

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