Die Rentenreform nimmt Gestalt an. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat Ende Juni ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Ziel ist es, die gesetzliche Rentenversicherung angesichts der demografischen Entwicklung langfristig zu stabilisieren. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben angekündigt, die Vorschläge möglichst umfassend in ein Gesetzespaket zu überführen.
Zu den zentralen Empfehlungen zählt eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Während für den Geburtsjahrgang 1964 die bereits beschlossene Regelaltersgrenze von 67 Jahren unverändert gelten soll, würden Versicherte ab dem Jahrgang 1965 schrittweise von einer Kopplung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung erfasst.
Nach dem vorgeschlagenen Mechanismus sollen Beschäftigte bei jedem zusätzlichen Jahr Lebenserwartung acht Monate länger arbeiten und gleichzeitig vier Monate länger Rente beziehen. Nach heutigen Bevölkerungsprognosen würde die Regelaltersgrenze zunächst langsam steigen. Eine Rente mit 69 wäre demnach erst in den 2070er-Jahren denkbar und hängt von der tatsächlichen Entwicklung der Lebenserwartung ab.
Renteneintritt und Frührente im Fokus
Auch die bisherigen Möglichkeiten eines vorgezogenen Renteneintritts stehen auf dem Prüfstand. Die Kommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren auslaufen zu lassen. Gleichzeitig soll die Altersgrenze für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Versicherungsjahren schrittweise von derzeit 63 auf 64 Jahre angehoben werden.
Wer künftig dennoch früher in den Ruhestand wechseln möchte, müsste weiterhin dauerhafte Rentenabschläge hinnehmen. Diese betragen unverändert 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt.
Hintergrund der Reformpläne ist die Alterung der Gesellschaft. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren die Renten einer wachsenden Zahl von Ruheständlern. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Bezugsdauer der Rente durch die höhere Lebenserwartung. Nach Einschätzung der Kommission lässt sich die langfristige Finanzierung deshalb nur durch ein Gesamtpaket aus längerer Lebensarbeitszeit, einer stärkeren kapitalgedeckten Vorsorge und einer breiteren Finanzierungsbasis sichern.
Gesetzgebungsverfahren steht noch aus
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission sind noch kein geltendes Recht. Sie bilden die Grundlage für die nun geplante Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Reformpaket noch bis Ende 2026 in den Bundestag eingebracht und beraten werden. Welche Maßnahmen tatsächlich beschlossen werden und wann sie in Kraft treten, entscheidet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.
Fest steht bereits jetzt: Sollte die Bundesregierung die Vorschläge umsetzen, müssten sich insbesondere jüngere Jahrgänge auf einen späteren Renteneintritt einstellen als heutige Rentner.















