Pflicht zur Altersvorsorge für Selbstständige: Wer konkret betroffen ist und was es kostet

Google Cash. bei Google als bevorzugte Quelle markieren
Selbstständige sollen in Rente einzahlen
Foto: ChatGPT
Die geplante Vorsorgepflicht für Selbstständige ab 2026: Wer betroffen ist, welche Beiträge anfallen und welche Alternativen möglich sind.

Für Millionen Selbstständige könnten sich die Spielregeln der Altersvorsorge grundlegend ändern. Die Bundesregierung plant eine verpflichtende Altersabsicherung für neu gegründete Selbstständige. Welche Kosten entstehen und welche Alternativen vorgesehen sind, zeigt der Überblick.

Die Bundesregierung plant einen weitreichenden Umbau der Altersvorsorge für Selbstständige. Künftig sollen grundsätzlich alle neu gegründeten Selbstständigen, die bislang keiner verpflichtenden Altersvorsorge unterliegen, für das Alter vorsorgen müssen. Ziel der Reform ist es, das Risiko von Altersarmut zu verringern und langfristig mehr Erwerbstätige in die Alterssicherung einzubeziehen.

Von der Neuregelung betroffen wären vor allem Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die weder Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks noch bereits rentenversicherungspflichtig sind. Bereits bestehende Pflichtversicherungen, etwa für Handwerker, Hebammen oder bestimmte Lehrkräfte, bleiben von der Reform unberührt.


Das könnte Sie auch interessieren:

Die konkrete Höhe der Beiträge hängt vom gewählten Vorsorgemodell und vom Einkommen ab. Wer sich für die gesetzliche Rentenversicherung entscheidet, muss mit unterschiedlichen Beiträgen rechnen.

Welche Beiträge auf Selbstständige zukommen

Nach den derzeit bekannten Eckpunkten beträgt der Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2026 monatlich 735,63 Euro. Für Existenzgründer ist in den ersten Jahren ein ermäßigter Beitrag von 367,82 Euro vorgesehen. Alternativ kann ein einkommensabhängiger Beitrag gezahlt werden. Dieser beträgt 18,6 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens und orientiert sich an den gesetzlichen Mindestvorgaben.

Gerade für Selbstständige mit niedrigerem Einkommen dürfte das einkommensabhängige Modell eine geringere finanzielle Belastung bedeuten als der pauschale Regelbeitrag.

Nach den bisherigen Plänen soll die gesetzliche Rentenversicherung nicht die einzige Möglichkeit der Pflichtvorsorge sein. Anerkannt werden sollen auch insolvenzgeschützte private Altersvorsorgelösungen, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu können beispielsweise Basisrenten, auch Rürup-Renten genannt, oder andere zertifizierte Vorsorgeprodukte gehören.

Frühzeitige Planung wird wichtiger

Hintergrund der Reform ist die Einschätzung, dass viele Selbstständige bislang keine ausreichende Altersvorsorge aufgebaut haben. Anders als Arbeitnehmer erhalten sie keinen Arbeitgeberzuschuss und sind häufig nicht verpflichtet, regelmäßig Beiträge für das Alter zurückzulegen. Mit der geplanten Neuregelung soll die finanzielle Absicherung im Ruhestand verbessert und die Alterssicherung auf eine breitere Basis gestellt werden.

Auch wenn die gesetzliche Ausgestaltung noch nicht abgeschlossen ist, empfiehlt sich für Selbstständige eine frühzeitige Bestandsaufnahme. Dazu gehört die Prüfung, ob bereits eine Vorsorgepflicht besteht, welche Vorsorgeform zur eigenen Situation passt, welche steuerlichen Vorteile genutzt werden können und welche monatlichen Beiträge künftig in die Finanzplanung einbezogen werden müssen.

Insbesondere für Gründer und Solo-Unternehmer dürfte die geplante Vorsorgepflicht die laufende Liquiditätsplanung beeinflussen. Wer den Aufbau seiner Altersvorsorge frühzeitig strukturiert, kann sich besser auf die künftigen Anforderungen einstellen.


Top-Ergebnisse bei Markt-Mediastudien


Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen