Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt vor Angeboten auf den Websites vantex-bank(.)com und vantex-bank(.)net. Entgegen den dortigen Angaben existiere weder in Deutschland noch in Frankreich ein zugelassenes Kreditinstitut mit der Bezeichnung Vantex Bank, so die Behörde.
Die unbekannten Betreiber der Website vantex-bank(.)com behaupten demnach, die Zulassung der angeblichen Bank lasse sich über ein öffentliches Register der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) überprüfen. Dazu verweisen sie auf eine Website, bei der es sich nach Angaben der Bafin jedoch nicht um ein offizielles Register der EBA handelt. Vielmehr scheine das dort angezeigte Register gefälscht zu sein.
Das tatsächliche EBA-Register der im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kredit- und Zahlungsinstitute ist unter euclid.eba.europa.eu abrufbar, betont die Bafin.
Bafin sieht Hinweise auf möglichen Rückholbetrug
Die angebliche Vantex Bank werden zudem „möglicherweise“ im Zusammenhang mit sogenanntem Recovery Scam, auch Rückholbetrug genannt, verwendet, so die Finanzaufsicht. Bei dieser Betrugsmasche kontaktieren Täter Menschen, die bereits durch andere betrügerische Angebote Geld verloren haben. Häufig geben sie sich mithilfe gefälschter Dokumente als Vertreter öffentlicher Institutionen oder zugelassener Unternehmen aus.
Den Betroffenen stellen sie in Aussicht, verlorenes Geld oder Kryptowerte zurückzuholen, beispielsweise aus Geschäften über betrügerische Handelsplattformen. Nach Angaben der Bafin werden inzwischen allerdings auch zunehmend Personen angesprochen, die zuvor keine finanziellen Verluste erlitten haben. Ihnen werden vermeintliche Schenkungen, Spenden oder andere Zuwendungen versprochen.
In einem ersten Schritt verlangen die Täter bei dieser Betrugsmasche häufig Kopien von Ausweisdokumenten, angeblich zur Identitätsprüfung. Die so erlangten persönlichen Daten können anschließend für weitere Straftaten missbraucht werden.
Betrüger verlangen Gebühren vor angeblicher Auszahlung
Als Voraussetzung für die Auszahlung der versprochenen Gelder fordern die Täter anschließend Zahlungen für vermeintliche Gebühren oder Steuern, berichtet die Bafin über den typischen Verlauf. Auch nach Überweisung dieser Beträge erfolge jedoch keine Auszahlung. Stattdessen könnten weitere Zahlungsforderungen folgen. Wie konkret der Verdacht ist, dass diese Masche auch von der angeblichen Vantex Bank eingesetzt werden könnte, lässt die Bafin allerdings offen.
Die Behörde weist darauf hin, dass Unternehmen für Bankgeschäfte sowie Finanz-, Wertpapier-, Kryptowerte- und Zahlungsdienstleistungen in Deutschland eine entsprechende Erlaubnis benötigen. Ob ein Anbieter über eine Zulassung der Finanzaufsicht verfügt, lässt sich über bafin.de überprüfen.















