BaFin-Aussagen zu Stornohaftung: AfW sieht Fehlanreize für Vermittler

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Norman Wirth: „Das unternehmerische Refinanzierungsrisiko darf nicht einfach auf den unabhängigen Vertrieb verlagert werden."

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung warnt davor, die Stornohaftungszeiten für Vermittler im Zuge der Altersvorsorgereform zu verlängern. Der Verband sieht darin einen Fehlanreiz, der dem erklärten Ziel der Reform – mehr Anbieterwechsel im Kundeninteresse – direkt widerspricht.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht Überlegungen zu längeren Stornohaftungszeiten im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge kritisch. Auslöser sind Aussagen von Julia Wiens, Exekutivdirektorin Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin. Sie hatte darauf hingewiesen, dass die bislang üblichen fünf Jahre Stornohaftung angesichts erleichterter Anbieterwechsel und der veränderten Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten unter Umständen nicht mehr ausreichen könnten.


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Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, erkennt das von der BaFin beschriebene Refinanzierungsrisiko der Versicherer grundsätzlich an – zieht daraus aber eine andere Konsequenz: „Die BaFin beschreibt zunächst ein nachvollziehbares Refinanzierungsrisiko der Versicherer. Daraus darf aber nicht reflexartig ein verlängertes Rückforderungsrisiko für Vermittlerinnen und Vermittler werden.“

Gerade mit Blick auf die Reformziele hält der AfW eine Verlängerung der Stornohaftung für kontraproduktiv. Die Reform soll Anbieterwechsel erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass Vergütungsinteressen einer am Kundeninteresse orientierten Beratung nicht entgegenstehen.

Längere Haftung konterkariert Ziel fairer Beratung

Wirth macht deutlich, welche wirtschaftlichen Fehlanreize eine verlängerte Stornohaftung seiner Einschätzung nach erzeugen würde: „Wenn ein Vermittler bei einem für den Kunden sinnvollen Anbieterwechsel noch nach vielen Jahren mit der Rückzahlung seiner Vergütung rechnen müsste, schafft man genau den falschen wirtschaftlichen Anreiz.“ Und weiter: „Wer vergütungsgetriebene Beratung verhindern will, sollte keine Regelungen etablieren, die selbst neue Vergütungsanreize gegen einen Anbieterwechsel setzen könnten.“

Der AfW weist zudem darauf hin, dass die Reform Versicherungs- und Depotlösungen bewusst stärker miteinander in Wettbewerb stellt. Zusätzliche Belastungen, die einseitig den Versicherungsvertrieb treffen, würden diesem Anspruch eines fairen Wettbewerbs nicht gerecht.

Refinanzierungsrisiko soll nicht auf Vermittler verlagert werden

Für den Fall, dass Versicherer Abschlussvergütungen vorfinanzieren, fordert der AfW tragfähige Vergütungs- und Refinanzierungsmodelle auf Unternehmensseite. Wirth betont: „Das unternehmerische Refinanzierungsrisiko darf nicht einfach auf den unabhängigen Vertrieb verlagert werden.“


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