Die Bafin hat erstmals zu einem „Finfluencer-Talk“ eingeladen. In einem am 9. Oktober 2026 veröffentlichten Interview erläutert Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz, warum die Aufsicht den direkten Austausch sucht. Einer dpa-Meldung vom 29. Juli 2026 zufolge plante die Behörde, Finfluencerinnen und Finfluencer im Oktober 2026 nach Frankfurt einzuladen; ein genaues Datum und den Veranstaltungsort nennen die Quellen nicht. Die rechtlichen Grenzen beschreibt die Aufsicht zugleich im Bafin-Merkblatt Anlageberatung, das sie zuletzt im Februar 2025 aktualisiert hat.
Warum die Bafin den Austausch mit Finfluencern sucht
Finfluencerinnen und Finfluencer erreichen über Plattformen wie Instagram und Tiktok ein Millionenpublikum, vor allem jüngere Nutzergruppen - und gerade deshalb rückt die Verbraucherschutzabteilung der Bafin sie in den Fokus. Bock bringt es im Interview so auf den Punkt: „Finfluencerinnen und Finfluencer erreichen über Instagram, Tik Tok und Co. Millionen Menschen. Und sie haben etwas geschafft, woran sich andere lange die Zähne ausgebissen haben, nämlich viele Menschen für Finanzthemen zu interessieren. Vor allem junge Leute. Das ist eine große Leistung, die wir anerkennen.“ Wie gefährlich diese Reichweite werden kann, zeigt eine Analyse zum TikTok-Trading, bei dem 93 Prozent der untersuchten Tipps als potenziell irreführend einzustufen waren.
Beim Talk zeigte sich allerdings auch, wie unterschiedlich das Vorwissen der Teilnehmenden über regulatorische Pflichten ausfällt. Bock berichtet, der Austausch habe vor allem dazu gedient, den Finfluencern aufzuzeigen, wie sie ihre Inhalte rechtssicher gestalten können. Dennoch sieht er beide Seiten auf einer Linie: Aufsicht und Finfluencer verfolgten dasselbe Ziel, nämlich eine bessere Finanzaufklärung und mehr Finanzkompetenz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Wer darf Anlageberatung erbringen - und wo bleiben Finfluencer außen vor?
Trotz des kooperativen Tons zieht die Bafin eine klare Grenze. Gewerbsmäßige Anlageberatung darf nur erbringen, wer über eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz verfügt. Sehr viele Finfluencer arbeiten laut Bock redlich und seriös, einige seien aber schwarze Schafe. Deshalb macht er deutlich: „Wichtig ist: Finfluencerinnen und Finfluencer agieren nicht im rechtsfreien Raum. Sie dürfen zum Beispiel ohne entsprechende Erlaubnis keine Anlageberatung oder -vermittlung erbringen.“
Wo liegt also die Schwelle zur erlaubnispflichtigen Beratung? Das Bafin-Merkblatt Anlageberatung nennt dafür zwei zentrale Voraussetzungen: den unmittelbaren persönlichen Kontakt zu einzelnen Followern und die Prüfung der individuellen Verhältnisse, wie sie § 1 Absatz 1a Kreditwesengesetz vorsieht. Genau daran fehlt es bei Finfluencern regelmäßig, weil sich ihre Inhalte an ein anonymes Massenpublikum richten. Für allgemeine Tipps und Hinweise benötigen sie deshalb in der Regel keine eigene Erlaubnis.
Das Bafin-Merkblatt Anlageberatung: Wo Finfluencer trotzdem aufsichtsrechtlich relevant werden
Fehlende Erlaubnispflicht bedeutet jedoch nicht, dass Finfluencer außerhalb der Aufsicht stehen. Werben sie für unerlaubte Finanzdienstleistungen Dritter, können sie laut Merkblatt selbst aufsichtsrechtlich relevant werden - ähnlich wie in Fällen, in denen die Aufsicht etwa vor einer gefälschten „Fake Bank“ und einem wohl manipulierten europäischen Bankenregister warnte oder vor Betrügern unter einer vorgetäuschten Bafin-Telefonnummer alarmierte.
Diese fünf Punkte sollten Finfluencer laut Bafin beachten
Rund sieben Wochen vor dem Finfluencer-Talk hatte die Aufsicht dazu bereits einen eigenen Beitrag veröffentlicht. Am 19. August 2026 erschien der Fachartikel „Fünf Punkte, auf die Finfluencer achten sollten“ mit rechtlichen Hinweisen zu Kompetenz, Transparenz, Fairness, den gesetzlichen Spielregeln und Risikobewusstsein. Er ergänzt damit das Bafin-Merkblatt Anlageberatung.
Junge Anleger im Fokus: Was die Bafin-Daten zeigen
Der Einfluss von Finfluencern auf das Anlageverhalten junger Menschen lässt sich an einer repräsentativen Bafin-Verbraucherbefragung aus dem Jahr 2024 ablesen, für die 1.000 Personen im Alter von 18 bis 45 Jahren befragt wurden, die in den vorangegangenen zwei Jahren Geld angelegt hatten. Demnach gaben 32 Prozent an, in diesem Zeitraum Kryptowerte gekauft zu haben. Deutliche Unterschiede zeigen sich jedoch, sobald soziale Medien und Finfluencer ins Spiel kommen.
| Gruppe | Anteil mit Krypto-Kauf |
|---|---|
| Alle Befragten (18 bis 45 Jahre) | 32 Prozent |
| Nutzer sozialer Medien für Finanzthemen | 43 Prozent |
| Nicht-Nutzer sozialer Medien für Finanzthemen | 25 Prozent |
| Mit Informationen von Finfluencern | 48 Prozent |
| Ohne Finfluencer-Kontakt | 13 Prozent |
Datenbasis: Bafin-Verbraucherbefragung aus dem Jahr 2024 mit 1.000 Befragten im Alter von 18 bis 45 Jahren.
Die Erhebung zeigt zugleich, wie präsent Finfluencer-Marketing ist: Laut den Ergebnissen nahmen 90 Prozent der Teilnehmenden wahr, dass Finfluencer Anlagetipps verbreiten, 80 Prozent registrierten von ihnen platzierte Affiliate-Links, und 57 Prozent tätigten einen Kauf direkt über einen solchen Link.
Dass Finfluencer für ihre Empfehlungen regelmäßig bezahlt werden, wussten allerdings 37 Prozent nicht; unter denjenigen, die über einen Finfluencer-Link gekauft hatten, waren es noch 15 Prozent. Rund 60 Prozent der jüngeren Social-Media-Nutzerinnen und -Nutzer betrachteten soziale Medien zudem als gleichwertigen Ersatz für eine professionelle Finanzberatung - eine vergleichbare Größenordnung weist auch die dpa-Meldung vom Juli 2026 aus.
Was die Abgrenzung für Berater und Vermittler bedeutet
Für Finanzberater und Versicherungsmakler zieht die Haltung der Bafin eine klare Trennlinie zur eigenen, erlaubnispflichtigen Tätigkeit. Jeder, der individuelle Anlageberatung leistet, benötigt dafür eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz. Dem Bafin-Merkblatt Anlageberatung zufolge trifft das auf Finfluencer üblicherweise nicht zu, sofern sie auf eine individuelle Beratung verzichten.
Schärfere Regeln für Finfluencer selbst strebt die Aufsicht derzeit nicht an: Laut der dpa-Meldung äußerte Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch, dass derzeit keine zusätzliche Regulierung erforderlich sei. Stattdessen setze die Behörde auf verstärkte Verbraucheraufklärung und eine intensivere Kontrolle der Auftraggeber, für die Finfluencer werben.











