ZIA zur Reform des Mietrechts: „Gut gemeint, aber kontraproduktiv!“

Iris Schöberl, ZIA
Foto: ZIA/Laurence Chaperon
Iris Schöberl, ZIA

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete im Kabinett beschlossen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) sieht die vorgesehenen Verschärfungen kritisch. Die Eckwerte des Bundeshaushalts begrüßt er hingegen.

Aus Sicht der Immobilienwirtschaft senden die Verschärfungen im Mietrecht ein falsches Signal an Investoren und gefährden dringend benötigte Investitionen in Neubau und Bestand, heißt es in einer Mitteilung der Verbands, die mit „Gut gemeint, aber für Investitionen in den Wohnungsmarkt kontraproduktiv!“ überschrieben ist.


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Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Mieterinnen und Mieter zu schützen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. „Dieses Anliegen teilen wir“, betont ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. „Allerdings gehen die vorgeschlagenen Regelungen aus unserer Sicht am Kern des Problems vorbei: Sie schwächen die Investitionsbereitschaft und verschärfen damit mittel- und langfristig die angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten. Das geht letztlich zulasten der Mietenden selbst.“

Mehrere Verschärfungen

Konkret sieht der Kabinettsbeschluss dem ZIA zufolge unter anderem folgende Verschärfungen vor:

  • Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten: Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes im Zeitraum von einem Jahr drei Prozent, bleibt die Hälfte des diesen Wert übersteigenden Teils der Berechnung der Änderung der Miete unberücksichtigt.
  • Möblierter Wohnraum: Der Möblierungszuschlag muss transparent gemacht werden. Für vollmöblierte Wohnungen kann der Vermieter eine Pauschale von zehn Prozent der Nettokaltmiete ansetzen. 
  • Kurzzeitvermietungen: Es gilt eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese auf acht Monate verlängert werden.
  • Änderung der „Schonfristregel“: Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, können die ordentliche Kündigung abwenden, indem sie die Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen.

„Wir plädieren für ein Umdenken“

„Mit diesen Regelungen dürfte sich das Investitionsklima auf dem deutschen Mietwohnungsmarkt weiter eintrüben“, sagt Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA. „Wer Investitionen verteuert und den Inflationsschutz von Mieteinnahmen durch Änderungen bei der Indexmiete schwächt, darf sich über fehlenden Neubau und ausbleibende Sanierungen im Bestand nicht wundern. Am Ende schadet das auch den Mieterinnen und Mietern.“

Bereits frühere Verschärfungen im Mietrecht haben aus Sicht des ZIA nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Wohnungsmärkte geführt. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf setze diesen Kurs fort, ohne die strukturellen Ursachen des Wohnungsmangels wirksam zu adressieren.

„Wir plädieren für ein Umdenken: Wir brauchen ein modernes, einfaches und ausgewogenes Mietrecht, das den soziale Schutzbedarf ernst nimmt, zugleich aber Investitionen in Neubau, Bestand und Klimaschutz ermöglicht. Nur so kann Wohnraum dauerhaft geschaffen, erhalten und bezahlbar gehalten werden“ so Schöberl weiter.

Steigerung der Mittel im Bundeshaushalt

Gegen die im Kabinett ebenfalls vorgestellten Eckwerte für den Haushalt 2027 hat der ZIA hingegen keine Einwände. Demnach sollen die Budgets sowohl des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als auch des Bundesministeriums für Digitales in den kommenden Jahren weiter steigen. Das Budget des Bundesbauministeriums soll dem ZIA zufolge bis 2027 um rund 400 Millionen Euro erhöht werden, bis 2029/2030 ist ein Budgetzuwachs von aktuell 7,75 Milliarden Euro (2026) auf dann 9,6 Milliarden Euro vorgesehen.

“Die Krise im Wohnungsbau ist längst Realität. Vor diesem Hintergrund ist die bessere finanzielle Ausstattung insbesondere des Bauministeriums zu begrüßen”, so Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA. Die Mittel würden dringend benötigt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen, Städte und Gemeinden zu entlasten und Investitionen in eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung voranzubringen. “Der Bedarf wird auch weiterhin sehr hoch sein – auch deshalb ist der Mittelanstieg nicht nur nachvollziehbar, sondern zwingend erforderlich“, so Özkan weiter. 

“Mindestens genauso wichtig ist allerdings, mehr Tempo in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu bringen – insbesondere durch Standardisierung und Digitalisierung”, fügt sie hinzu. Daher fordert der ZIA, dass die Mittel des Digitalministeriums „im Schulterschluss mit dem Bauministerium für den dringend notwendigen Ausbau der digitalen Infrastrukturen und digitalen Verwaltung investiert werden“. 

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