BdV warnt vor Beratungsverzicht

Versicherungskunden verzichten häufig auf die ihnen gesetzlich zustehende Beratung und Dokumentation vor Abschluss eines Vertrages – und damit auf ein wichtiges Instrument um Schadensersatzansprüche durchzusetzen, wie der Bund der Versicherten (BdV) mitteilt.

Um den Beratungsvorgang zu beschleunigen, lassen sich die Kunden nur zu gern einreden, sie bedürften keiner Beratung. Unter diesem Eindruck sind sie leicht bereit, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben. Dies sei eine der Erfahrungen, die der BdV im ersten Jahr nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gemacht hat.

„Verbraucher sollten auf keinen Fall auf eine Beratung verzichten. Bei komplizierten und langjährigen Verträgen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei Altersvorsorgeverträgen ist sie unerlässlich. Die darüber anzufertigende Dokumentation kann später eine entscheidende Rolle spielen, etwa um Falschberatungen zu beweisen“, sagt BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck.

Ebenfalls auf Kritik stößt das Produktinformationsblatt bei den Verbraucherschützern: Zwar werde es dem Versicherungskunden zur Verbesserung der Transparenz ausgehändigt, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen sei aber nicht möglich. Zudem seien die Beipackzettel häufig überfrachtet und oft zu unverständlich formuliert. Auch die Angaben zur Beteiligung an den Bewertungsreserven seien meist kaum zu durchschauen.

Nachbesserungsbedarf sieht der BdV auch beim Kostenausweis für Lebensversicherungen. „Die Gesellschaften nutzen hier eine Gesetzeslücke, die Kosten möglichst kleinzurechnen, um damit einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen“, so Blunck. (hi)

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