Honorarberatung: Verbraucherzentrale kritisiert Gesetz

Mit der gesetzlichen Regulierung der Honorarberatung über Finanzanlagen habe die Bundesregierung zwar eine Forderung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) aufgegriffen, allerdings greife das Gesetz zu kurz, so VZBV-Finanzexpertin Dorothea Mohn.

Dorothea Mohn, VZBV: „Für eine effektive Regulierung wäre ein Gesetz erforderlich gewesen, das den Beruf des Honorarberaters nicht künstlich von einzelnen Produktarten trennt.“

„Statt eines Placebos fordern wir eine echte Regulierung der Honorarberatung“, meint die VZBV-Referentin für Altersvorsorge und Kapitalanlage Mohn. Der Gesetzgeber komme durch die Verabschiedung des Gesetzes zwar formell seiner Aufgabe nach, inhaltlich aber gehe das Gesetz an der Grundlogik der Honorarberatung vorbei.

Das Problem sei, dass das Gesetz die Honorarberatung nur für Finanzprodukte und -dienstleistungen reguliere, die durch das Wertpapierhandelsgesetz oder das Vermögensanlagengesetz abgedeckt werden. Diese Regelung schließe jedoch Versicherungen, Spareinlagen, Bausparverträge und Kredite aus.

Eine solche Teil-Lösung widerspricht laut VZBV den Interessen der Verbraucher. Diesen Punkt kritisieren auch die Vertriebsplattform Honorarkonzept und der Berufsverband deutscher Honorarberater.

VZBV fordert „ganzheitlichen Ansatz“

Ohne einen ganzheitlichen Ansatz könne die Honorarberatung den Wünschen der Kunden nicht nachkommen, so Mohn weiter. Ein Honorarberater müsse demnach in der Lage sein, aus dem gesamten Spektrum von Finanzprodukten individuelle Lösungen für seine Kunden zu entwickeln.

„Wir hatten ein Gesetz gefordert, das den Berufsstand des Honorarberaters als echte Alternative zum Provisionsmodell etabliert“, erläutert die Verbraucherschützerin. Für eine effektive und lebensnahe Regulierung wäre ihrer Meinung nach ein Gesetz erforderlich gewesen, das den Beruf des Honorarberaters nicht künstlich von einzelnen Produktarten trennt.

Zusätzlich habe der Gesetzgeber verpasst, für Transparenz im Provisionsmodell zu sorgen. Provisionen und sonstige Anreize für Finanzberater müssen unmissverständlich in Euro und Cent offengelegt werden, so die Forderung des VZBV, damit Kunden wissen, wie viel sie für die Vermittlung von Finanzprodukten bezahlen. (jb)

 

Foto: VZBV

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