Honorarberater-Konferenzen 2017: IFH lädt nach Kassel

2017 finden zwei Honorarberater-Konferenzen statt. Am  29. Juni und am 30. November lädt das IFH Institut für Honorarberatung hierzu nach Kassel. Wie im vergangenen Jahr werden die Veranstaltungen unter dem Motto „Freiheit für Berater“ stehen. Die Teilnahme an beiden Honorarberater-Konferenzen ist kostenlos.

Honorarberater-Konferenz
Wie bereits 2016 werden die Honorarberater-Konferenzen auch in diesem Jahr im Schlosshotel Kassel stattfinden.

Wie die VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater mitteilt, richtet das IFH im laufenden Jahr gleich zwei Honorarberater-Konferenzen aus. Die Veranstaltungen werden am 29. Juni und 30. November im Schlosshotel Kassel stattfinden.

Beide Konferenzen stehen demnach unter dem Motto „Freiheit für Berater“ und stellen Beraterthemen und Wünsche in den Mittelpunkt. Hierfür setzen die Veranstalter auf ein Konzept, das erstmals bei der Herbst-Konferenz 2016 umgesetzt wurde: Die Themen werden durch eine Befragung der Berater ermittelt.

Berater bestimmen die Konferenz-Themen

Dies geschieht über eine anonyme Online-Umfrage der VDH. Berater können hierbei vorgegebene Themenblöcke bewerten und ein Freitext-Feld nutzen, um weitere Themenwünsche zu äußern. Das IFH wird auf Grundlage der Ergebnisse die Agenden für die Konferenzen gestalten.

„Mit dieser Vorgehensweise wird das IFH dem Veranstaltungsmotto „Freiheit für Berater“ gerecht. Denn nur so können wir den aktiven Austausch zwischen Honorarberatern und allen, die es werden wollen, gerecht werden und weiter verbessern“, meint VDH-Chef Dieter Rauch.

Konferenz-Teilnahme für Berater kostenlos

Beide Honorarberater-Konferenzen haben eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerplätzen. Daher raten die Veranstalter zu einer baldigen Anmeldung. Für die Honorarberater-Konferenz im Juni ist dies bereits über die Homepage der Veranstaltung möglich.

Wie im Vorjahr ist die Teilnahme an den Honorarberater-Konferenzen kostenlos. Jedoch wird im Falle einer unangekündigten Nichtteilnahme bis spätestens fünf Tage eine sogenannte „No-Show-Fee“ erhoben. (jb)

Foto: VDH

 

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