IDD-Umsetzung: Versicherungsberater in der Schwebe

Der Gesetzgeber hat die Erlaubnisgrundlage nur versehentlich beseitigt und dies auch nur für die Zeit bis zum 23. Februar 2018. Dennoch bestehen nun erhebliche Rechtsunsicherheiten. Die Sache ist deshalb brisant, weil die Versicherungsberater derzeit ohne rechtliche Grundlage handeln.

Das kann auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung betreffen. Denn diese ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für die die Rechtsgrundlage nun entfallen ist. Im schlimmsten Fall stehen die betreffenden Versicherungsberater derzeit ohne Versicherungsschutz da.

Handlungsbedarf bei Versicherungsberater und Gesetzgeber

Handlungsbedarf besteht daher sowohl beim Versicherungsberater als auch beim Gesetzgeber. Versicherungsberater als Erlaubnisinhaber sollten unbedingt mit ihrem Versicherer klären, ob sie derzeit noch versichert sind. Die jetzige Situation ist im Übrigen vom Gesetzgeber zu korrigieren.

Denn wenn die erteilten Erlaubnisse erloschen sind und derzeit ohne Rechtsgrundlage Erlaubnisse erteilt werden, dann entsteht hier ein regulatorisches Loch. Dieses kann allein der Gesetzgeber heilen, indem er durch ein Gesetz das Vakuum für die Zeit 28. Juli 2017 bis 22. Februar 2018 beseitigt. Dafür muss er die alte Ermächtigungsgrundlage wieder in Kraft setzen.

Oliver Korn ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer der GPC Law Rechtsanwaltsanwaltsgesellschaft mbH.

Foto: GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft

 

Mehr Beiträge zum Thema:

IDD: Die sechs wichtigsten Neuerungen für Vermittler

IDD-Umsetzung: Vermittler in der Klemme

IDD und Mifid II: Die Krux mit dem Datenschutz

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments