Ungemach am Zweitmarkt: Kommt die KID-Pflicht?

Ein Blick auf die Handelsliste der Fondsbörse belegt, dass sich in Bezug auf das Handelsvolumen auf den vorderen Plätzen hauptsächlich Fonds von Initiatoren finden, die wahrscheinlich in der Lage wären, ein KID zu erstellen.

Enorme Behinderung des Zweitmarkts

Ob darunter vor allem jene Unternehmen, die wie etwa Fundus, DG Anlage (heute DZ Bank) oder MPC Capital nicht mehr im Erstmarkt aktiv sind, dazu auch willens sind, bleibt abzuwarten.

Die KIDs-Pflicht würde den öffentlichen Zweitmarkt also voraussichtlich nicht vollkommen lahmlegen, ihn aber enorm behindern und die Transparenz, die der öffentliche Handel trotz des überschaubaren Volumens ohne Zweifel bringt, erheblich zurückdrehen.

So oder so: Noch mindestens bis zum Jahresende bleibt Privatanlegern Zeit, ihre Anteile ohne diese Einschränkungen über die öffentlichen Plattformen zu veräußern oder sich dort als Käufer zu engagieren.

Ob dies auch künftig so bleibt oder ab 2018 vielfach nur der Weg über die Zweitmarktfonds und -konzepte möglich sein wird, das ist heute noch offen. (sl)

Foto: Shutterstock

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