Raus aus der Pensionsproblematik

Bei Unternehmensübertragungen werden Versorgungszusagen an mittelständische Firmenchefs schnell zum Hindernis. Der Fiskus eröffnet Unternehmen jetzt eine neue Möglichkeit, sich von Pensionszusagen zu befreien und Steuernachteile zu vermeiden.

Anke Limberg
Inka Limberg: „Die neue Rechtslage könnte zu einer Renaissance der sogenannten Rentner-GmbH führen.“

Bei der Altersvorsorge sind Chefs inhabergeführter Unternehmen auf sich alleine gestellt. Viele GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer vereinbaren mit ihrer Firma eine Pensionszusage, um sich für den Ruhestand ausreichend abzusichern. Doch so nützlich sie im Alter ist, so hinderlich ist sie bei Firmenveräußerungen und -nachfolgen. Ein aktuelles Schreiben der Finanzverwaltung gibt GmbHs jetzt die Möglichkeit, Versorgungszusagen eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers lohnsteuerfrei auf einen anderen Betrieb zu übertragen. Jedoch muss dieses „Entsorgungsmodell“ nicht immer die beste Lösung sein. Transaktionswillige Firmenchefs sollten grundsätzlich alle Gestaltungsoptionen steuerlich vorprüfen. So lassen sich Lösungen finden, die für alle Beteiligten vorteilhaft sind.

Interessenkonflikte vermeiden

Pensionszusagen führen bei einer Unternehmensübertragung zum Interessenkonflikt. Ausscheidende Chefs wollen ihre Ansprüche auf Rente oder auch Hinterbliebenenversorgung wahren. Übernahmekandidaten hingegen scheuen Rückstellungen und spätere Zahlungen, insbesondere dann, wenn die Versorgungszusage eine Deckungslücke aufweist. Käufer und Unternehmensnachfolger bestehen daher in der Regel darauf, dass die Übertragung ohne zukünftige Versorgungsansprüche vonstattengeht. Es gibt keine Musterlösung, mit der Pensionszusagen steuerfrei und ohne Auswirkungen auf die Liquidität entsorgt werden können. Firmen sollten die Chancen und Risiken der möglichen Gestaltungsmodelle im jeweiligen Einzelfall sorgfältig abwägen.

Pensionszusagen von GmbHs

GmbHs können Pensionszusagen auf unterschiedliche Weise entsorgen. So etwa in der Form, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer zugunsten einer erfolgreichen Transaktion auf seine Pensionsansprüche verzichtet und dafür eine Abfindung erhält. Jedoch führt dies laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in der Regel auf Unternehmensseite zu einer verdeckten Einlage und zu einem Lohnzufluss beim Geschäftsführer (Az. VI R 4/16). Das Ergebnis: Für den Geschäftsführer fallen saftige Lohnsteuerzahlungen an. Einziger Trost: In solchen Fällen kommen Steuerzahler in den Genuss der Fünftelregelung, was die Steuerlast je nach Fallkonstellation etwas reduzieren kann.

Seite zwei: Renaissance der Rentner GmbH droht

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