IDD: Honorarkonzept bietet neues Beratungstool

Durch die Insurance Distribution Directive (IDD) gelten ab dem 23. Februar neue Regeln für den Versicherungsvertrieb. Diese stellen für viele in der Branche eine Herausforderung dar. Aus diesem Grund hat die Honorarkonzept GmbH den IDD-Advisor entwickelt.

Beratungstool
Mithilfe des IDD-Advisors können Berater die Geeignetheitsprüfung von Versicherungsanlageprodukten durchführen.

Die IDD-Umsetzung in deutsches Recht erhöht ab dem 23. Februar 2018 die Anforderungen im Versicherungsvertrieb, denen Berater laut Honorarkonzept durch mehr Transparenz und Dokumentation begegnen sollten.

„Hier kommt der IDD-Advisor ins Spiel“, erklärt Heiko Reddmann, Geschäftsführer der Honorarkonzept GmbH. „Das eigens für die Partner der Honorarkonzept entwickelte Tool analysiert nicht nur, wie geeignet ein bestimmtes Produkt für einen bestimmten Kunden ist, es liefert auch ein detailliertes und vollständiges Beratungsprotokoll inklusive Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung.“

Prüfung auf Basis aller relevanten Daten

Das Tool berücksichtige und dokumentiere alle anlageentscheidenden und kundenspezifischen Faktoren wie Anlageziele, Anlagehorizont, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, Risikotoleranz, finanzielle Verhältnisse und die Fähigkeit Verluste zu tragen.

Auf dieser Basis könne der Berater mit dem IDD-Advisor die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung durchführen. Außerdem seien auch die Beratung zu sonstigen Versicherungsprodukten sowie die Dokumentation eines Beratungsverzichtes möglich.

Relevante Kundendaten können laut Honorarkonzept in Kürze aus dem CRM-System importiert werden. Auch biete eine Bestandsverwaltung im IDD-Advisor Zugriff auf bereits vorgenommene Beratungen. (bm)

Foto: Shutterstock

 

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