Online-Übergriffe auf Kinder: 59 Prozent der Eltern fehlt rechtliche Orientierung

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Cybermobbing
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Beleidigung, Ausgrenzung und Mobbing führen die Liste der negativen Online-Erfahrungen an, von denen Eltern bei ihren Kindern berichten.

Beleidigungen, verstörende Inhalte, ungefragt geteilte Fotos: Viele Eltern wissen von negativen Online-Erfahrungen ihrer Kinder. Rechtlich fühlen sich jedoch 59 Prozent von ihnen schlecht informiert, wie eine Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK zeigt. Bei einer politischen Frage sind sich die Eltern dagegen weitgehend einig.

Beleidigung, Ausgrenzung und Mobbing führen die Liste der negativen Online-Erfahrungen an, von denen Eltern bei ihren Kindern berichten. Ein Drittel der Befragten weiß, dass mindestens eines ihrer Kinder im Netz bereits davon betroffen war. Das geht aus einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK hervor, für die Eltern von Kindern zwischen sechs und 17 Jahren befragt wurden.


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Auch andere Risiken sind verbreitet. 27 Prozent der Eltern geben an, dass ihr Kind mit ungeeigneten oder verstörenden Inhalten konfrontiert wurde. Jeder Fünfte berichtet, dass Fotos oder Videos des eigenen Kindes ohne Zustimmung geteilt wurden. 12 Prozent nennen Bedrohungen oder Druck im Netz.

Kommt es zu einem Vorfall, setzen die meisten Eltern zunächst auf Nähe und Dokumentation: 60 Prozent würden am ehesten mit ihrem Kind sprechen, wenn es online beleidigt, bedroht oder bloßgestellt wird. 55 Prozent würden Nachrichten, Fotos oder andere Beweise sichern.

Rechtliche Möglichkeiten: Mehrheit der Eltern fühlt sich schlecht informiert

Beim nächsten Schritt wird es für viele schwierig. 59 Prozent der Befragten fühlen sich schlecht darüber informiert, welche rechtlichen Möglichkeiten sie in solchen Fällen haben. Nur 33 Prozent bewerten ihren Kenntnisstand als gut.

Die DEVK, zu deren Konzern ein eigener Rechtsschutzversicherer gehört, sieht darin einen konkreten Ansatzpunkt. „Eltern müssen nicht jede Rechtsfrage selbst beantworten können. Wichtig ist, dass sie belastende Inhalte frühzeitig dokumentieren, gemeinsam mit ihrem Kind handeln und wissen, an welche Stellen sie sich wenden können“, sagt Dr. Nabila Abaza-Uhrberg, Leiterin Konzernrecht der DEVK Versicherungen und Vorständin der DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG.

„Die Umfrage zeigt, dass sich viele Familien bei den rechtlichen Möglichkeiten noch mehr Orientierung wünschen. Genau hier möchten wir ansetzen“, sagt Abaza-Uhrberg.

Social-Media-Verbot unter 13: Zwei Drittel der Eltern sehen Schutzwirkung

Parallel dazu gewinnt die Debatte über Altersgrenzen in sozialen Netzwerken an Tempo. Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2026 Eckpunkte beschlossen, nach denen Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke künftig grundsätzlich nicht mehr nutzen dürfen. Ausnahmen sind für nachweislich kindgerechte Angebote vorgesehen. Die Regeln sind als Übergangslösung gedacht, bis entsprechende EU-weite Beschränkungen greifen. borncityvolksstimme

Unter den befragten Eltern findet der Kurs breite Zustimmung. Zwei Drittel glauben, dass ein Verbot sozialer Netzwerke für Kinder unter 13 Jahren zu deren Schutz beitragen kann. 24 Prozent teilen diese Einschätzung nicht, zehn Prozent sind unentschieden.

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