P&R: Vertriebshaftung wegen Anschreiben

Das Landgericht Berlin hat einen Finanzdienstleister zur Rückabwicklung der Investition eines Anlegers bei dem inzwischen insolventen Container-Anbieter P&R verurteilt. Zum Verhängnis wurde dem Vertrieb ein unbedachter Satz in einem Anschreiben.

In Zusammenhang mit Verlusten wegen der P&R-Pleite gerät vielfach auch der Vertrieb ins Visier.

Der Kläger hatte sich bereits im Jahr 2011 an P&R-Containern beteiligt, berichtet Rechtsanwalt Helge Petersen aus Kiel in dem Portal anwalt.de. Als dieses Investment auslief, sei er durch einen Berater des beklagten Finanzdienstleisters schriftlich kontaktiert worden.

In dem Schreiben sei auf das auslaufende Investment hingewiesen und dargelegt worden, dass neben einer Auszahlung auch eine Reinvestition in Betracht kommen könnte. „Am Ende fand sich sodann noch ein Passus, der die krisensichere Container-Direkt-Investition als ’nach wie vor rentierliche und überaus verlässliche‘ Anlage auswies“, so Petersen.

Zeichnung direkt beim Anbieter

Der Mandant habe daraufhin im Juli 2016 ein direkt vom Anbieter stammendes Kaufangebot unterzeichnet. Laut Petersen führte das Gericht zu diesem Fall aus, dass durch die Zeichnung direkt beim Anbieter und die zuvor nur zu vereinzelten Fragen geführten Gespräche noch kein Anlageberatungsvertrag begründet wird.

Somit könne ein Schadensersatzanspruch für die fehlerhafte Beratung lediglich aus einem Verschulden bei Vertragsschluss bei der Anbahnung eines Vermittlungsvertrages hergeführt werden. Bereits mit diesem Verhältnis werde laut dem Bundesgerichtshof ein Auskunftsvertrag begründet und somit geschuldet, keine falschen Informationen an den Anlageinteressenten zu geben, so Petersen.

Seite 2: „Risiken verschwiegen“

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