Das Bundesfamilienministerium hat einen Referentenentwurf für die Elterngeldreform in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Kern des Vorhabens: Erstmals seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 sollen Mindest- und Höchstsatz steigen. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro klettern, die Höchstgrenze steigt von 1.800 auf 1.900 Euro. Diese Pläne bestätigte Familienministerin Karin Prien gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Das Kabinett soll den Entwurf im November 2026 beschließen, ein Termin für das Inkrafttreten steht noch nicht fest.
„Wir haben uns darauf verständigt, das Elterngeld strukturell weiterzuentwickeln und es besser an die heutige Lebensrealität junger Familien anzupassen. So sorgen wir dafür, dass es für junge Menschen in Deutschland auch in Zukunft attraktiv bleibt, eine Familie zu gründen“, sagt Prien.
Die Kürzung der Bezugsdauer ist vom Tisch
Ursprünglich sah der Entwurf vor, die Bezugsdauer des Basiselterngelds von 14 auf zwölf Monate zu kürzen. Davon ist nach dem Stand vom 28. Oktober 2026 nichts mehr übrig. Eltern können weiterhin 14 Monate Basiselterngeld beziehen, sofern jeder Elternteil mindestens vier Monate übernimmt. Die verbleibenden sechs Monate können die Eltern untereinander frei aufteilen.
Prien begründet den Rückzieher unter anderem mit dem Anspruch auf einen Kita-Platz, der erst ab dem 13. Lebensmonat des Kindes greift. Eine Verkürzung hätte daher eine finanzielle Lücke geschaffen. Trotzdem bleibt die Elterngeldreform auf Einsparungen angelegt: Ursprünglich waren ab 2030 jährliche Einsparungen von 1,6 Milliarden Euro vorgesehen; mit der überarbeiteten Fassung kalkuliert das Ministerium nun lediglich mit knapp 1,3 Milliarden Euro.
Elterngeldreform staffelt die Ersatzrate neu
Die zweite zentrale Änderung betrifft die Höhe der monatlichen Leistung. Bislang erhalten Eltern beim Basiselterngeld meist rund 65 Prozent ihres vorgeburtlichen Nettoeinkommens. Künftig soll die Höhe gestuft ausfallen: Für die jeweils ersten vier Monate des Bezugs sind 80 Prozent angesetzt, danach sinkt der Satz für jeden weiteren Monat auf 50 Prozent. Bei der Nettoberechnung sollen zudem Weihnachtsgeld und sonstige Bezüge einbezogen werden.
Zusätzlich soll die Begrenzung auf einen gemeinsamen Bezugsmonat entfallen. Beide Elternteile könnten dann wieder unbeschränkt gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, etwa während der ersten vier Lebensmonate des Nachwuchses. Zudem soll der Geschwisterbonus über einen längeren Zeitraum fließen. Bei Selbstständigen plant das Ministerium, die Berechnungsgrundlage zu vereinheitlichen und stärker auf das Vorjahreseinkommen abzustellen - wie bei Angestellten. Dadurch soll der Verwaltungsaufwand sinken und das Elterngeld schneller fließen.
Die Eckwerte im Vergleich
| Eckwert | Bisher (seit 2007) | Geplant im Entwurf |
|---|---|---|
| Mindestbetrag | 300 Euro | 330 Euro |
| Höchstbetrag | 1.800 Euro | 1.900 Euro |
| Bezugsdauer Basiselterngeld | 14 Monate (bei Partnermonaten) | 14 Monate (unverändert) |
| Ersatzrate erster bis vierter Bezugsmonat je Elternteil | rund 65 Prozent | 80 Prozent |
| Ersatzrate ab fünftem Bezugsmonat | rund 65 Prozent | 50 Prozent |
| Gleichzeitiger Bezug beider Eltern | auf einen Monat begrenzt | wieder unbeschränkt möglich |
Elterngeld verliert seit 2007 an Kaufkraft
Einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zufolge hat das Elterngeld in der Zeitspanne von 2007 bis 2023 inflationsbereinigt etwa 38 Prozent seiner Kaufkraft eingebüßt. Der Grund: Die Leistung wurde nie an die Inflation angepasst. Um diesen Wertverlust auszugleichen, hätte der Mindestbetrag der Untersuchung zufolge bis 2023 auf 413 Euro angehoben werden müssen, der Höchstbetrag auf 2.480 Euro. Das ist deutlich mehr, als der aktuelle Entwurf vorsieht. Bereits im April 2025 dokumentierten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, dass die nominale Erhöhung seit 2007 hinter der Inflation zurückgeblieben ist.
Der Deutsche Familienverband fordert entsprechend höhere Beträge: mindestens 600 Euro beim Mindestbetrag und mindestens 2.300 Euro beim Höchstbetrag. Gemessen daran bleibt der Regierungsentwurf zurückhaltend, denn er hebt den Mindestbetrag um 30 Euro und den Höchstbetrag um 100 Euro an. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025 stellt zudem in Aussicht, die Einkommensgrenze sowie Mindest- und Höchstbetrag „spürbar anzuheben“. Ob eine Anpassung der Einkommensgrenze Teil des aktuellen Entwurfs ist, geht aus den bislang bekannten Eckpunkten nicht hervor.
Weniger Empfänger, höherer Haushaltsposten
Die Elterngeldreform trifft auf eine Familienleistung mit sinkender Reichweite. Im Jahr 2025 erhielten rund 1,61 Millionen Mütter und Väter Elterngeld, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Das sind 3,7 Prozent oder rund 62.000 weniger als 2024. Die Zahl sank damit das vierte Jahr in Folge und liegt 13,9 Prozent unter dem Niveau von 2021.
Die Ausgaben steigen dennoch: Für das Elterngeld sind im Bundeshaushalt 2026 rund 7,51 Milliarden Euro veranschlagt, nach 7,41 Milliarden Euro im Vorjahr. Beim Väteranteil an den Bezugsmonaten bewegt sich hingegen wenig. Er lag 2024 bei 25,8 Prozent, nach 26,2 Prozent im Jahr zuvor. Bezogen auf den Geburtsjahrgang 2022 erhielten 46,3 Prozent der Väter Elterngeld. Die Bundesregierung strebt bis 2030 einen Väteranteil von 65 Prozent an.
Konsequenzen der Elterngeldreform für die Beratungspraxis
Berater, die Familien mit kleinen Kindern begleiten, erhalten durch die Reform Orientierungspunkte für die Finanzplanung im Umfeld einer Geburt. Gemäß Daten des Statistischen Bundesamts bezogen 2024 knapp ein Drittel der Väter (32 Prozent) und jede achte Mutter (zwölf Prozent) den Höchstbetrag. Den Mindestbetrag erhielten sieben Prozent der Väter und gut ein Viertel der Mütter (26 Prozent). Im Durchschnitt griffen Väter 3,8 Monate lang darauf zurück und erhielten monatlich etwa 1.337 Euro, während Mütter im Schnitt 14,8 Monate lang 830 Euro bezogen.
Die neue Staffelung wirkt vor allem in den ersten jeweils vier Bezugsmonaten, in denen künftig 80 Prozent des Nettoeinkommens vorgesehen sind. Für selbstständige Mandanten soll die Anlehnung an das Vorjahreseinkommen die Berechnungsgrundlage vereinheitlichen. Wichtig für die Beratung bleibt allerdings der Vorbehalt: Der Entwurf befindet sich erst in der regierungsinternen Abstimmung. Weder der Kabinettstermin noch das Datum des Inkrafttretens sind bislang offiziell terminiert.
Rechtliche Basis: das BEEG
Rechtlich verankert ist das Elterngeld im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro und der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich. Die Ersatzrate beträgt grundsätzlich 67 Prozent des Erwerbseinkommens. Bei einem Einkommen unter 1.000 Euro steigt sie bis auf 100 Prozent, bei einem Einkommen über 1.200 Euro sinkt sie auf 65 Prozent. Der Entwurf zur Elterngeldreform würde Mindest- und Höchstbetrag erstmals seit 2007 verändern.
Ablauf des weiteren Gesetzgebungsprozesses
Seit dem 28. Oktober 2026 durchläuft der Referentenentwurf die ressortübergreifende Abstimmung. Das Bundesfamilienministerium peilt einen Beschluss im Kabinett für November 2026 an. Anschließend folgt das parlamentarische Verfahren. Ein Datum für das Inkrafttreten der neuen Regelungen stand zum Zeitpunkt der Recherche noch nicht fest.















