7 Steuerirrtümer: Welche Positionen nicht anerkannt werden

Für Mieter und Eigentümer gilt daher: Alle Handwerker-Rechnungen per Überweisung zahlen, beides – Rechnung und Überweisungsbeleg – aufbewahren, alle Kosten für Handwerkerleistungen zusammenrechnen und im Mantelbogen auf Seite 3 eintragen.

Steuer-Irrtum 3: Mieter können keine Nebenkosten absetzen

Je nachdem ob man im Einfamilienhaus oder einer größeren Wohnanlage mit vielen Parteien lebt, fallen mehr oder weniger Nebenkosten für eine Immobilie an. Zu diesen Nebenkosten zählen zum Beispiel die Ausgaben für Hausmeisterdienste, Müllentsorgung, Hausreinigung, Winterdienste oder Dachrinnenreinigung. Viele glauben, dass nur Vermieter derartige Nebenkosten von der Steuer absetzen können.

Stimmt nicht: Auch Mieter dürfen diese Kosten in ihrer Steuererklärung eintragen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten. Die konkrete Höhe seiner Kosten entnimmt ein Mieter der Betriebskostenabrechnung, die er einmal im Jahr erhalten sollte.

Wichtig: Arbeitskosten und Materialkosten müssen getrennt aufgeführt sein, denn das Finanzamt begünstigt nur die Arbeitskosten und zwar maximal 4.000 Euro im Jahr.

Steuer-Irrtum 4: Arbeitnehmer dürfen maximal 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr absetzen

Die Fahrt zur Arbeit, das Arbeitszimmer zu Hause, das Fortbildungsseminar, die Reisekosten bei einer Dienstreise oder die Berufskleidung – all das und noch etliches mehr zählt zu den Werbungskosten. Das sind Kosten, die Arbeitnehmer im Zusammenhang mit ihrem Beruf hatten und von der Steuer absetzen dürfen. Viele glauben, dass es für diese beruflichen Ausgaben eine Grenze gibt, nämlich maximal 1.000 Euro im Jahr.

Stimmt nicht: Jeder Arbeitnehmer kann so viele Werbungskosten von der Steuer absetzen, wie er tatsächlich übers Jahr hatte. Deshalb sollte jeder Berufstätige seine Quittungen und Kassenzettel für Arbeitskleidung, Bustickets und all die anderen beruflichen Ausgaben aufheben, am Jahresende zusammenzählen und in Anlage N der Steuererklärung eintragen.

Die Summe von 1.000 Euro haben wohl deshalb viele im Kopf, weil der Staat jedem Arbeitnehmer pauschal 1.000 Euro im Jahr als Werbungskosten zuerkennt. Das bedeutet, dass das Finanzamt immer automatisch 1.000 Euro vom Jahreseinkommen abzieht, auch wenn ein Arbeitnehmer weniger Kosten hatte. Für diese Werbungskostenpauschale muss man lediglich die Steuererklärung abgeben, aber nirgendwo ein Kreuzchen machen oder eine Summe eintragen. Doch schon wer jeden Tag 16 Kilometer zu seiner Arbeit fährt, kommt allein mit seinen Fahrtkosten – 30 Cent pro Kilometer und einfache Strecke – über die Pauschale von 1.000 Euro.

 

Seite 3: Wieso Eltern die Kosten zur Kinderbetreuung nicht absetzen können

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