BMF bestätigt Umsatzsteuerbefreiung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin, hat in einem heute veröffentlichten Schreiben (Az: IV A 6 ? S 7160a – 67/05) bestätigt, dass die Umsetzsteuerpflicht auf Vermittlungsprovisionen bis nicht wie geplant zum 1. Januar 2006 eingeführt wird. Die im letzten diesbezüglichen BMF-Schreiben von 30. Mai 2005 zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregel wird nun bis auf Weiteres verlängert. Damit werden entsprechende Äußerungen des Arbeitgeberverbandes für finanzdienstleistende Wirtschaft (AfW), Berlin, bestätigt.

Ursprünglich sollte ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Oktober 2003 umgesetzt werden. Provisionen an Finanzdienstleister, die nicht direkt von der Fondsgesellschaft bezahlt werden, sollten umsatzsteuerpflichtig werden. Diese Regelung hätte freie Finanzdienstleister gegenüber Mitbewerbern, die ihre Umsätze nicht über einen Vertriebskoordinator abwickeln, benachteiligt. In vielen EU-Staaten werden Provisionen aus der Vermittlung von Finanzdienstleistung überdies nicht mit einer Umsatzsteuer belegt.

Eine endgültige Regelung wird nicht vor einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH in Luxemburg erwartet.

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