Erbschaftsteuer vermeiden – die drei besten Tipps

2. Kluge Testamentsgestaltung

Auch eine sinnvolle Testamentsgestaltung trägt dazu bei, Erbschaftsteuer zu sparen. Sie gewinnt vor allem dann an Bedeutung, wenn lebzeitige Schenkungen aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht kommen. Auch hier gilt: Durch das Verteilen von Vermögen auf möglichst viele Köpfe werden Freibeträge optimal ausgeschöpft und die Steuerprogression reduziert.

Diesem Prinzip widerspricht allerdings das bei Ehegatten beliebte Berliner Testament, in dem die Ehepartner sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben beim Tod des Letztversterbenden bestimmen.

Die Folge: Der Nachlass des Erstversterbenden geht vollständig an den längerlebenden Partner. Erst beim zweiten Erbfall erreicht dann das komplette Vermögen beider Eltern die Kinder. Die Folge: Die Kinderfreibeträge wurden beim ersten Erbfall verschenkt, es kommt bei höherem Vermögen zur Doppelbesteuerung, die Steuerprogression wird verschärft.

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Vermächtnisse sinnvolle Alternative

Vermeiden lassen sich solche unerwünschten Konsequenzen durch Vermächtnisse: Der Ehegatte bleibt Alleinerbe, die Kinder werden aber trotzdem bereits beim Tod des Erstversterbenden mit Geldbeträgen oder sonstigen Zuwendungen bedacht, die den Freibetrag ausnutzen und das Vermögen auf mehrere Familienmitglieder verteilen.

Oft bietet es sich an, zusätzlich die Enkelkinder mit Vermächtnissen zu bedenken: So wird auch deren Freibetrag ausgenutzt und das Vermögen überspringt eine Generation. Es muss also nicht nochmals versteuert werden, wenn die Eltern der Enkel versterben.

Eine steuerlich interessante Alternative zum Berliner Testament ist das Nießbrauchsvermächtnis: Dabei werden die Kinder im Testament zu Erben des erstversterbenden Elternteils eingesetzt und das Vermögen geht bei dessen Tod direkt auf sie über.

Der längerlebende Ehegatte erhält als Vermächtnis das lebenslange Nießbrauchsrecht am Nachlass. Das bedeutet: Er kann sämtliche Nutzungen ziehen, erhält also zum Beispiel Mieteinnahmen, Unternehmenserträge und Zinsen.

Mit dieser Lösung geht das Vermögen direkt an die nächste Generation über, eine Doppelbesteuerung beim zweiten Erbfall wurde vermieden. Das Nießbrauchsvermächtnis stellt gleichzeitig die Versorgung des längerlebenden Ehepartners sicher (solange dieser nicht auf den Verbrauch der Vermögenssubstanz angewiesen ist!).

3. Die Notbremse nach dem Erbfall

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