Zwei neue BaFin-Warnungen

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einem Baum-Direktinvestment ohne den wohl erforderlichen Prospekt sowie vor einer bulgarischen Online-Plattform, die geschädigte Anleger womöglich erneut abzocken will. Die Masche ist ziemlich dreist.

Die BaFin warnt vor falschen Behauptungen einer Online-Plattform aus Bulgarien.

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Wood Sales Management GmbH eine Vermögensanlage in Form eines Bauminvestments unter der Bezeichnung „Treeme“ öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen Paragraf 6 Vermögensanlagengesetz kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

Das teilt die Behörde mit einer dürren Meldung mit, die keine weiteren Informationen enthält. Anleger und Vermittler, die andernfalls ein hohes persönliches Haftungsrisiko eingehen, sollten also einen großen Bogen um das Angebot machen.

„Behauptung nicht korrekt“

Zudem warnt die BaFin vor einer RichmondFG. Sie behaupte gegenüber Geschädigten von Internet-Handelsplattformen, sie sei von der BaFin beauftragt worden, ihnen zu helfen, ihre Verluste wieder zu erwirtschaften. Hierzu stelle die BaFin die Kontaktdaten der Geschädigten zur Verfügung.

„Dies trifft nicht zu. Auch die Behauptung, die RichmondFG sei ein lizenziertes und reguliertes Unternehmen, ist nicht korrekt“, stellt die BaFin klar.

Keine Erlaubnis erteilt

RichmondFG ist demnach der Handelsname, unter dem die Terraquest Media Ltd., Bulgarien, die Handelsplattform www.richmondfg.com betreibt, auf der der Kunde mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) handeln kann. Eine Erlaubnis zum Betreiben derartiger Geschäfte sei der Terraquest Media Ltd. nicht erteilt worden – auch nicht unter der Bezeichnung RichmondFG.

Die BaFin hat bereits vor einigen Wochen vor nicht lizenzierten Anbietern von Handelsplattformen gewarnt. Ferner seinen ihr im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug Fälle bekannt, in denen Geschädigte von denselben oder anderen Tätern dadurch erneut geschädigt werden, dass ihnen vorgegaukelt wird, man wolle ihnen helfen, ihre Verluste wiedergutzumachen. Hierfür müsse der Geschädigte eine weitere Zahlung leisten, die dann ebenfalls verloren sei, so die Mitteilung der BaFin. (sl)

Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

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