Geschlossene Fonds: Bundesrat will strengere Vertriebsregeln

Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am Entwurf zum Anlegerschutzgesetz. Die Ländervertreter wollen eine striktere Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ und sprechen sich dafür aus, Vermittler geschlossener Fonds unter die Aufsicht der Bafin zu stellen.

Die heutige Bundesratssitzung hat mehrheitlich die Empfehlungen ihrer beratenden Ausschüsse übernommen. Damit wendet sich das Gremium in der umstrittenen Frage der Regelung des Vertriebs geschlossener Beteiligungen gegen die von der Koalition geplante Kontrolle der Vermittler durch die Gewerbeämter. Aufgrund der sachlichen Nähe solle der bislang im Verkaufsprospektgesetz geregelte Bereich unter das Wertpapierhandelsgesetz gestellt werden.

Nach Cash.Online-Informationen will der Bundesrat auch, dass die deutsche Sonderregelung für den Vertrieb von Investmentfonds nach Paragraf 34 c der Gewerbeordnung  gestrichen wird.

Die Konsequenzen aus der Positionierung der Länder sind schwer einzuschätzen. Die Ländervertretung kann erstmal nur eine Stellungnahme von der Regierung verlangen. Ob das Finanzministerium seine Pläne ändern wird, ist indes völlig offen. Mit der Bankenlobby tritt allerdings ein einflussreiches Schwergewicht auf den Plan, das den Interessen des freien Finanzvertriebs in die Quere kommen könnte. Der weitere Fahrplan sieht zunächst eine öffentliche Anhörung zum Anlegerschutzgesetz im Finanzausschuss des Bundestages vor. Der Termin wird am 1. Dezember stattfinden.

Hintergrund: Die Regulierung des Beteiligungsmarktes ist der zentrale Streitpunkt des geplanten Anlegerschutzgesetzes. Nach monatelangem Tauziehen zwischen Finanz- und Wirtschaftsministerium wurde der Themenbereich kurzerhand aus dem Gesetzespaket ausgesondert. Während Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Vermittler geschlossener Fonds in seinen ursprünglichen Plänen von der Finanzaufsicht Bafin überwachen lassen wollte, setzte sich Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP), der sich die Position der freien Finanzdienstleister zu eigen gemacht hat, am Ende mit seinem Wunsch nach einer Kontrolle durch die Gewerbeämter durch.

Über diese Sonderregelung echauffieren sich allerdings Opposition, Anlegerschützer und inzwischen auch der Bankenvertrieb. Die mächtige Lobby der Geldhäuser bläst zur Offensive gegen die Ungleichbehandlung zwischen Banken- und freien Vertrieb. Es bleibt also spannend. (hb/ks)

Foto: bundesrat.de

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
4 Comments
Inline Feedbacks
View all comments