AIFM-Richtlinie: Regulierungsbedingt auf der Warteposition

Übergangsregelungen für Bestandsfonds, die eine vollständige Platzierung der bereits aufgelegten Beteiligungsangebote wären ein Anfang. Ob es gelingt, die umfangreichen Regulierungsvorhaben für die Beteiligungsbranche abzumildern, vermag derzeit niemand zu sagen, denn die Beratungen in Berlin dauern (immer) noch an. Seither befindet sich die Initiatorenschaft in einer Art Schwebezustand der Ungewissheit und ist zum Abwarten verdonnert.

Das jedoch kann oder will sich nicht jeder Produktanbieter leisten. Der Hamburger Marktteilnehmer Nordcapital etwa hat bereits angekündigt, zumindest vorerst keine neuen Publikumsfonds auflegen zu wollen, sondern lediglich Private Placements anzubieten.

Die unklare Regulierungssituation verschärft jedoch nicht nur die allgemeine Platzierungskrise, wie der Blick auf einen anderen Produktanbieter zeigt. Das Hamburger Emissionshaus Paribus Capital fährt zweigleisig und bietet neben Immobilien an deutschen Standorten seit Juli 2008 auch Lokomotiven über geschlossene Publikumsfonds an.

Ob letzteres im Juli 2013 auch noch möglich sein wird, ist derzeit noch nicht klar. Der Grund: Eisenbahnen waren in der Auflistung zulässiger Investitionsobjekte im Gesetzesentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie nicht enthalten.

Thomas Böcher, Geschäftsführer bei Paribus Capital ist zuversichtlich, dass seine Anleger auch noch nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches mit den Lokomotivenfonds Renditen einfahren können.

„Gemeinsam mit dem VGF und den Verbänden der Eisenbahnindustrie haben wir uns dafür eingesetzt, dass die im Entwurf veröffentlichte Aufzählung zumindest um Eisenbahnen erweitert wird und auf die wirtschaftliche Bedeutung dieses Assets für die Infrastruktur hingewiesen. Aus meiner Sicht sollte die Positivliste ganz abgeschafft werden. Als Pionier des Marktsegments haben wir hinlänglich unter Beweis gestellt, dass das Geschäftsmodell aufgeht und die Anleger von ihm profitieren.

Sie sollten denn auch selbst entscheiden können, wie sie ihr Geld investieren und nicht die Beamten in der BaFin“, fordert Böcher und betont: „Hinter der Branche der geschlossenen Fonds standen schon immer unternehmerisch und innovativ denkende Köpfe, die gemeinsam mit dem Kapital der Anleger oft zukunftsweisende Technologien erst ermöglicht haben. Die derzeitige Fassung des Gesetzesentwurfs erstickt volkswirtschaftlich sinnvolle Investitionen im Keim“, sagt Böcher.

Ob die Platzierung des zweiten Lokomotivenfonds seines Hauses, das Rail Portfolio 2, im kommenden Jahr fortgesetzt wird, sei noch nicht entschieden. „Wir sind Strukturierer und Manager von Sachwerten und bereiten uns derzeit auf alle möglichen Szenarien vor. Da ist die Form der Verpackung im Sinne eines Anlagevehikels zweitrangig“, so der Paribus-Chef.

Kleinvolumige Neuemissionen

Obgleich die Assets der zweiten Fondssparte des Hamburger Initiators politisch erwünschter sind, beeinträchtigt die künftige Rechtslage bereits jetzt die Paribus-Konzeptionäre in ihrer Gestaltungsfreiheit.

Seite drei: Längere Platzierungszeiten

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