Hoffnung für Schrottimmobilien-Anleger

Anleger, die über die Dortmunder Vermittlerfirma Heinen & Biege so genannte Schrottimmobilien erworben haben, die von der Badenia Bausparkasse und der Landesbank Baden-Württemberg finanziert wurden, haben wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten Schadenersatzansprüche gegen die Badenia, auch wenn diese bereits verjährt sind. Das teilt die Heidelberger Kanzlei Witt Nittel Rechtsanwälte mit, die ein entsprechendes Urteil vor dem Landgericht Karlsruhe (Az.: 10 O 497/07) erstritten hat.

Damit wären die Anleger nicht zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet und dürften die Immobilie behalten. ?Ich gehe davon aus, dass die Einschätzung der Karlsruher Richter auch vor anderen Gerichten Bestand haben wird. Derzeit arbeitet unsere Kanzlei in ähnlich gelagerten Fällen an weiteren Verfahren, die sich unter anderem an die Hypo-Vereinsbank und die Deutsche Bank richten?, so Rechtsanwalt Hans Witt gegenüber cash-online. (af)

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