Anschlussfinanzierung: Gefahr der Überschuldung

Wer mit dem Kauf einer Immobilie liebäugelt, sollte sich bereits frühzeitig über die Länge der Zinsbindung und die Anschlussfinanzierung informieren. Denn eines sollten Immobilienkäufer nicht vergessen: Die Tiefstzinsphase stellt eine absolute Ausnahme dar und wird sich nicht unbegrenzt fortsetzen.

Der Gefahr einer Überschuldung lässt sich mit einem geeigneten Finanzierungskonzept begegnen.

Marktbeobachter warnen, dass viele Immobilienkäufer ihre finanzielle Leistungskraft überschätzen und in deutliche Schwierigkeiten geraten könnten, sofern das Zinsniveau höher liegt, wenn ihr Darlehen zur Verlängerung ansteht.

Zum Vergleich: Wer derzeit eine Summe von 200.000 Euro zu einem Zins von 1,4 Prozent aufnimmt, zahlt bei einer anfänglichen Tilgung von zwei Prozent eine monatliche Rate von 567 Euro.

Liegt dieser Satz zum Zeitpunkt der Anschlussfinanzierung zwei Prozentpunkte höher, so klettert die monatliche Rate auf 900 Euro. Bei einem Anstieg um drei Prozentpunkte sind es 1.067 Euro.

Kreditsumme um 35 Prozent erhöht

Tatsächlich sind deutsche Immobilienkäufer nach Auskunft von Immobilienscout24 bereit, sich deutlich höher zu verschulden als noch vor einigen Jahren. Demnach liegt die durchschnittliche gewünschte Kreditsumme aktuell bei 166.000 Euro und habe sich seit Anfang 2010 um 35 Prozent erhöht.

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Viele Großstädter benötigten deutlich über 200.000 Euro und damit zum Teil doppelt so viel wie noch vor fünf Jahren. Die Preise für Eigentumswohnungen seien in diesem Zeitraum nach den Ergebnissen des Angebotsindexes IMX in Berlin um 60 Prozent, in München um 54 Prozent und in Hamburg und Köln um 44 Prozent gestiegen.

„Aufgrund der niedrigen Zinsen trauen sich viele Menschen zu, größere Kreditsummen zu schultern, um sich insbesondere in den Großstädten die steigenden Immobilienpreise leisten zu können“, beobachtet Ralf Weitz, Leiter Baufinanzierung bei Immobilienscout24.

„Durch die längere Verschuldungszeit verteuert sich jedoch das Darlehen erheblich und es steigt das Risiko, dass unerwartete Umstände wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung die Finanzierung gefährden.“

Seite zwei: „Gefahr einer Überschuldung nicht von der Hand weisen“

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