Verfahren zu Bauspar-Kündigung vor Oberlandesgericht Stuttgart

Die Kündigung eines für Anleger lukrativen Bausparvertrags ist am Mittwoch (14.00 Uhr) erstmals Thema vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG).

Das Stuttgarter Oberlandesgericht muss darüber entscheiden, ob das Sonderkündigungsrecht anwendbar ist.

Es geht um einen mit drei Prozent pro Jahr verzinsten Vertrag aus dem Jahr 1978, der seit gut zwei Jahrzehnten zuteilungsreif ist – die Bausparerin hätte also Anrecht auf ein Bauspardarlehen, nutzt dies aber nicht. Auch wegen der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt hat die Bausparkasse Wüstenrot der Sparerin gekündigt, wogegen sie geklagt und in erster Instanz verloren hat. In dem Berufungsverfahren wird mit einer Entscheidung noch am Mittwoch gerechnet, sicher ist dies aber nicht.

Vergangenes Jahr hatten deutsche Bausparkassen etwa 200.000 Sparern den Vertrag gekündigt und hierbei auf eine Art Sonderkündigungsrecht verwiesen, womit sie den Sparern zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen. Verbraucherschützer bezweifeln aber, dass besagtes Kündigungsrecht hier anwendbar ist.

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Nachdem Amts- und Landgerichte zumeist im Sinne der Geldinstitute entschieden haben, sind nun in nächster Instanz Oberlandesgerichte am Zug – es wird dieses Jahr mit einer Fülle an OLG-Entscheidungen gerechnet. Im Februar bestätigte das OLG Hamm die Sicht der Bausparkassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) könnte sich 2017 mit der Sache beschäftigen.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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