BGH sagt weitere Verhandlung zu Kündigung von Bauspar-Altverträgen ab

Bei der vorzeitigen Auflösung von hochverzinsten Bauspar-Altverträgen bleiben weiter Rechtsfragen offen. Der Bundesgerichtshof sagte einen Verhandlungstermin, an dem es um die Frage von Bonuszinsen gehen sollte, ab.

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Der BGH bestätigte im Februar, dass die Bausparkassen Altverträge, die seit zehn Jahren nicht in Anspruch genommen wurden, kündigen dürfen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird vorerst nicht darüber entscheiden, ob die Bausparkassen Bonuszinsen miteinrechnen dürfen, damit die Bausparsumme früher erreicht und eine Auflösung des Vertrags möglich ist.

Ein Termin, bei dem die Karlsruher Richter kommende Woche über zwei Fälle beraten wollten, wurde am Mittwoch abgesagt (Az.: XI ZR 537/16 und XI ZR 540/16).

Außergerichtliche Einigung

Die Parteien hatten sich außergerichtlich geeinigt, wie die beklagte Bausparkasse BHW mitteilte. Über den Inhalt der Einigung wurde Stillschweigen vereinbart.

„Die Position der Verbraucher hat sich dadurch verbessert“ sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Mit der Rücknahme der Revisionen bleiben die Urteile des Oberlandesgerichts Celle bestehen, die zugunsten der Verbraucher ausgefallen waren.

Im Februar hatte der BGH den Bausparkassen das Recht zugestanden, ältere Verträge mit hohen Zinszusagen massenhaft zu kündigen.

Betroffen sind davon Verträge, in die der Bausparer schon so viel eingezahlt hat, dass er das Darlehen in Anspruch nehmen könnte. Ist diese Zuteilungsreife seit mindestens zehn Jahren erreicht, darf die Kasse „im Regelfall“ kündigen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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