Wohnen unter Denkmalschutz: Vom Umgang mit denkmalgeschützten Immobilien

Ob Jugendstilvilla, Fachwerkhaus oder Domizil unter Reet: Historische Gebäude haben einen ganz besonderen Charme. Wer ein solches Anwesen erwirbt, der hat Gespür für das Besondere. Gleichzeitig übernimmt er viel Verantwortung. Die Ritter-Kolumne

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Daniel Ritter: „Baudenkmäler können eine gute Kapitalanlage sein.“

Ist eine Immobilie nach dem Denkmalschutzgesetz als Baudenkmal eingestuft, so muss der Eigentümer sie nach gewissen Regeln behandeln, da an ihrer Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht.

Die Erhaltung hat ihren Preis

Dieser Fall liegt unter anderem dann vor, wenn ein Gebäude bedeutend für die Geschichte der Stadt ist oder wenn für die Instandhaltung städtebauliche, wissenschaftliche oder künstlerische Gründe vorliegen. Das Baujahr spielt erst einmal keine Rolle.

Eine denkmalgeschützte Immobilie dauerhaft zu erhalten hat seinen Preis. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass bei der Investition in ein solches Anwesen Fördermittel und Steuerentlastungen geltend gemacht werden können.

Die Modernisierung und Sanierung eines Baudenkmals gestaltet sich oft aufwändig und ist mit hohen Kosten verbunden. Es müssen Auflagen beachtet und Genehmigungen eingeholt werden.

Solche Genehmigungen benötigt der Eigentümer beispielsweise für das Streichen der Fassade, die Befestigung von Satelliten- oder Solaranlagen, Veränderungen der tragenden Konstruktion wie Wanddurchbrüche oder den Anbau von Terrassen. Aufgrund solcher Auflagen sollten Eigentümer vor Beginn des Umbaus auf jeden Fall mit der Denkmalschutzbehörde ihrer Stadt kommunizieren.

Seite zwei: KfW-Förderung möglich

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