Wohnen unter Denkmalschutz: Vom Umgang mit denkmalgeschützten Immobilien

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Sanierungsarbeiten kann der Eigentümer bei nicht selbstgenutzten Immobilien über zwölf Jahre verteilt abschreiben, bei selbstgenutzten Häusern über zehn Jahre. Die Voraussetzung dafür ist, dass alle Maßnahmen vorab von der zuständigen Denkmalschutzbehörde genehmigt wurden.

KfW-Förderung möglich

Seit April 2012 fördert zudem die KfW-Bankengruppe die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien. Im Rahmen des Programms „Energieeffizient Sanieren“ führte die Bank den Förderstandard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ ein. Mit ihm wird besondere Rücksicht auf die Komplexität der Sanierung genommen. Unterstützt werden zum einen die Komplettsanierung auf KfW-Effizienzhaus-Denkmal-Standard, zum anderen auch Einzelmaßnahmen.

Baudenkmäler können auch eine gute Kapitalanlage sein. In gefragten Wohnlagen sind denkmalgeschützte Immobilien bei Mietern besonders begehrt. Die hohen Kosten für die Sanierung oder Instandhaltung lassen sich zu einem Teil auch durch vergleichsweise höhere Mieteinnahmen ausgleichen.

Der Autor Daniel Ritter ist Geschäftsführender Gesellschafter der von Poll Immobilien GmbH.

Foto: von Poll Immobilien / Shutterstock

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