Vermieter: Was bei der Nebenkostenabrechnung zu beachten ist

Die Nebenkostenabrechnung macht bis zu 40 Prozent der Gesamtmiete aus und ist damit ein erheblicher Kostenfaktor. Trotzdem weist jede zweite Abrechnung Fehler auf. Worauf Vermieter bei der Erstellung achten sollten, erklärt die Düsseldorfer Plusforta GmbH.

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Die Erstellung der Nebenkostenabrechnung erfordert absolute Genauigkeit um teure Formfehler zu vermeiden.

Auf dem Online-Portal vermietsicher.de liefern die Immobilienexperten von Plusforta die Antwort auf die Frage was beachtet werden sollte, um Formfehler bei der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden.

1. Nebenkosten im Mietvertrag

Den Experten zufolge dürfen nicht beliebig jegliche Kosten als Nebenkosten abgerechnet werden, da sich beispielsweise Reparaturen oder der eigene Verwaltungsaufwand nicht auf den Mieter umlegen lassen.

Welche Betriebskosten umlagefähig seien, sei in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) festgehalten. Dabei genüge ein Hinweis im Mietvertrag um festzulegen, dass der Mieter für die Betriebskosten aufkommt.

Mit dieser Aussage werde automatisch ein Bezug zur BetrKV hergestellt. Sollten weiter Betriebskosten in den Zuständigkeitsbereich des Mieters fallen, so sei eine Nennung im Mietvertrag unter „Sonstige Betriebskosten“  notwendig.

2. Nachvollziehbarkeit herstellen

Es sei für Vermieter zwingend notwendig, dass die Nebenkostenabrechnung überprüfbar bleibt, da für den Mieter unverständliche Posten in der Regel ungültig werden.

Für eine korrekte Abrechnung ist laut Plusforta eine vollständige und transparente Darstellung der Zusammensetzung der Gesamtkosten ebenso wichtig wie eine verständliche Angabe des Schlüssels für die Umlage der Kosten auf den Mieter.

Weiterhin sei auch die Angabe des Mieteranteils, der über den jeweiligen Anteil des Mieters an den Kosten für Müllabfuhr, Hausmeister und Ähnliches informiert, unverzichtbar. Außerdem müssen bereits geleistete Vorauszahlungen in der Abrechnung berücksichtigt werden.

Seite zwei: Verteilung der Heizkosten

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