Gehwegsanierung: Wer muss was bezahlen?

Solche Maßnahmen zur reinen Instandhaltung der Straßen und Bürgersteige können nicht auf die Anlieger umgewälzt werden. Für die Erneuerung oder Verbesserung der Verkehrswege darf die Kommune allerdings ihre Hand aufhalten.

Die Rechtslage zur Gehweg-Sanierung in den einzelnen Bundesländern

Da es um die Straßenausbaubeiträge immer wieder zu langwierigen Streitereien vor Gericht kommt, wird derzeit in mehreren Bundesländern diskutiert, diese Umlagen komplett abzuschaffen. Und die beste Meldung: Vier Bundesländer haben sich dabei als Vorreiter erwiesen – in ihnen sind die Sraßenausbaubeiträge bereits weggefallen!

Andere wiederum überlassen es den Städten und Gemeinden, wie sie damit umgehen wollen. Welches Bundesland wie verfährt:

  • Baden Württemberg: Als einziges Bundesland wurden hier noch nie Straßenausbaubeiträge erhoben.
  • Bayern: Keine Umlagen mehr für die Bürger seit 2018
  • Berlin: Schon seit 2012 sind hier die Straßenausbaubeiträge weggefallen.
  • Brandenburg: Straßenausbaubeiträge sollen 2019 abgeschafft werden.
  • Bremen: Hier werden Beiträge zur Straßensanierung einmalig erhoben.
  • Hamburg: Die Hansestadt verlangt keine Beteiligung ihrer Bürger am Erhalt von Straßen und Gehwegen.
  • Hessen: Städte, Gemeinden und Kommunen können individuell entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge von den Bürgern erheben.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Ab 2020 sollen keine Beiträge mehr erhoben werden, Baumaßnahmen aus den Jahren 2018 und 2019 werden aus einer erhöhten Grunderwerbssteuer finanziert.
  • Niedersachsen: Die Kommunen entscheiden selbst, ob sie jeweils Straßenausbaubeiträge erheben oder nicht.
  • Nordrhein-Westfalen: Städte und Gemeinden ziehen die Bürger voll zur Sanierung der Straßen und Bürgersteige heran.
  • Rheinland-Pfalz: Über eine Neuregelung der Straßenausbaubeiträge wird diskutiert. Einige Kommunen verlangen regelmäßig wiederkehrende Gebühren, um die Belastung für die Anwohner zu verringern.
  • Saarland: Die Kommunen entscheiden individuell, ob sie Beiträge erheben.
  • Sachsen: Die Erhebung des Straßenausbaubeitrages liegt im Ermessen der Städte und Gemeinden. Rund 20 Prozent der Kommunen fordern ihn ein.
  • Sachsen-Anhalt: Regelmäßig wiederkehrende Straßenausbaubeiträge sind Pflicht.
  • Schleswig-Holstein: Die Kommunen entscheiden selbst, ob sie Gebühren erheben oder nicht. Rund 20 Prozent fordern den Straßenausbaubeitrag von ihren Bürgern ein.
  • Thüringen: Die meisten Kommunen verzichten auf die Straßenausbaubeiträge, weil die Landesregierung beschlossen hat, sie auch rückwirkend zum Januar 2019 abzuschaffen (noch nicht geschehen).

Foto: Shutterstock

 

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