Immobilienverkauf: Sorge um korrekten Versicherungsschutz ist Käufer Sache

Der Erwerber einer Immobilie kann sich nicht darauf verlassen, dass der Verkäufer auch für die Zeit nach der Übergabe des Objekts einen ausreichenden Versicherungsschutz organisiert hat. Darum muss sich der neue Eigentümer nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS selbst kümmern. (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U 104/18)

Der Fall: Im Februar 2017 wurde ein Hausgrundstück verkauft, im April fand schließlich die Übergabe statt. Zunächst lief alles wie ge-plant, doch im Juni beschädigte ein Unwetter die Immobilie erheblich. Die Reparaturen verschlangen fast 40.000 Euro.

Wer für den Vertrag zuständig ist

Der neue Eigentümer musste zu seiner Überraschung feststellen, dass keinerlei Versicherungsschutz mehr bestand, denn der entsprechende Vertrag war vom Vorbesitzer zum Mai gekündigt worden. Darüber hätte er informiert werden müssen, befand der neue Eigentümer, dann hätte er selbst sich um einen neuen Vertrag kümmern können.

Das Urteil: Sowohl Land- als auch Oberlandesgericht wollten sich dieser Rechtsmeinung nicht anschließen. Es obliege grundsätzlich dem Erwerber eines Objekts, sich über den Versicherungsschutz zu informieren – und zwar in dem Moment, in dem die Lasten und Verkehrssicherungspflichten auf ihn übergehen. Der Verkäufer sei nicht verpflichtet, von sich aus über den Versicherungsstatus zu informieren.

 

Foto: Shutterstock

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