Investmentsteuerreform 2018: Das müssen Sie über die Vorabpauschale wissen

Was ist die Vorabpauschale? Wie wird sie errechnet? Wer übernimmt die Abbuchung? Was muss ich vorher tun? Diese und mehr Fragen zur Vorabpauschale beantwortet die Serie Finanzwissen für alle des BVI:

Ab Januar 2019 wird die Steuer auf die Vorabpauschale vom Depot abgebucht.
Ab Januar 2019 wird die Steuer auf die Vorabpauschale vom Depot abgebucht.

Anfang 2019 werden einige Fondssparer auf ihrem Konto eine Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ vorfinden. Es handelt sich um die „Vorabpauschale“. Fonds, die wenig oder gar nicht ausschütten, sollen auf Basis einer Pauschale besteuert werden. Das ist Teil der Investmentsteuerreform, die seit Anfang diesen Jahres in Kraft ist. Darüber informiert das BVI in seiner Reihe „Finanzwissen für alle“.

Bei der Vorabpauschale geht das Finanzamt von einem fiktiven Ertrag aus, der von der depotführenden Stelle berechnet wird. Die Steuer errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Basisertrag des Fonds und dem ausgeschütteten Betrag.

So wird die Pauschale errechnet

Den Basisertrag für 2018 ermitteln die depotführenden Stellen in Deutschland Anfang 2019.  Dafür multiplizieren sie den Rücknahmepreis des Fondsanteils (zum Jahresbeginn 2018) mit 70 Prozent des Basiszinses. Dieser Zins leitet sich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen ab, die deutsche Bundesbank berechnet und veröffentlicht ihn.

Die Vorabpauschale kann nur maximal so hoch sein, wie die tatsächliche Wertsteigerung eines Fonds im Kalenderjahr, zuzüglich der Summe der Ausschüttungen. Die depotführende Stelle darf die Beiträge direkt vom Girokonto oder einem anderen Einlagenkonto des Anlegers einziehen, eine Einwilligung des Anlegers ist dafür nicht erforderlich. Eine Abbuchung erfolgt nur, wenn die Erträge den Freistellungsauftrag von maximal 801 Euro pro Person übersteigen.

Freistellungsauftrag anpassen

Sollte das Konto keine Deckung aufweisen, darf die Bank für die Steuer auch den Dispokredit nutzen, sofern der Anleger im Vorfeld nicht schon widersprochen hat. Sobald der Fondssparer den Fondsanteil tatsächlich verkauft, verrechnet die depotführende Stelle die bereits gezahlte Steuer auf die Vorabpauschale mit der bei Verkauf fälligen Abgeltungsteuer.

Wichtig für Anleger ist ein in ausreichender Höhe gestellter Freistellungsauftrag. Da der Abzug der Steuer auf die Vorabpauschale Anfang 2019 erfolgt, sollten Anleger ihren Freistellungsauftrag am besten noch in diesem Jahr anpassen. Detailliertere Informationen zur Investmentsteuerreform finden Sie auf der Seite des BVI.

Foto: Shutterstock

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