Air Berlin: Ausgang für vier Fonds noch offen

Die bekannten Anbieter von Flugzeugfonds für Privatanleger haben nun gegenüber Cash.Online zur Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin Stellung bezogen. Demnach haben wie erwartet vier Publikumsfonds von zwei Anbietern noch Verträge mit der Airline. Die anderen Initiatoren geben Entwarnung.

Air Berlin
Air Berlin hat die vier Fondsflieger untervermietet.

Die gute Nachricht vorweg: Dr. Peters, HEH, KGAL und Doric bestätigen auf Nachfrage von Cash.Online, dass keines ihrer Flugzeuge an Air Berlin vermietet ist. Die Anleger dieser Fondsanbieter sind also von der Air-Berlin-Pleite nicht betroffen.

Anders ist die Situation wie erwartet für zwei CFB-Fonds von Commerz Real aus dem Jahr 2010 sowie die Flight Invest 47 und 48 von Hannover Leasing, die 2008 beziehungsweise 2011 platziert wurden.

CFB-Fonds: Verträge bis Januar 2019

Commerz Real teilt auf die Anfrage von Cash.Online mit, dass die Verträge der beiden CFB-Fonds mit Air Berlin noch bis Ende Januar 2019 laufen und ungeachtet des Insolvenzantrages bis auf Weiteres fortbestehen. Die Flugzeuge würden von Air Berlin aktuell an Eurowings (unter-) verleast.

Dessen ungeachtet hätten die Fondsgesellschaften intern Optionen zur Verwertung vorgeprüft. Entscheidungen seien noch nicht gefallen. Bisher seien alle Ausschüttungen planmäßig erfolgt, die letzte im Januar 2017 für das zweite Halbjahr 2016.

Über die Ausschüttung für das erste Halbjahr 2017 werde entschieden, sobald das beabsichtigte Vorgehen von Air Berlin beziehungsweise des Sachwalters oder Insolvenzverwalters absehbar sei. Derzeit könne hierzu noch keine Aussage getroffen werden. Weitere CFB-Fonds sind von der Air-Berlin-Insolvenz demnach nicht betroffen.

Hannover Leasing: Sub-Lease mit Niki

Hannover Leasing teilt mit, dass die beiden Air-Berlin-Flugzeuge der Hannover Leasing jeweils seit Dezember 2016 beziehungsweise Januar 2017 im Rahmen eines Sub-Lease-Vertrages an die Air-Berlin-Tochter Niki Luftfahrt GmbH vermietet sind.

Niki sei neben Air Berlin zur Zahlung der Leasingraten in vertraglicher Höhe verpflichtet. Zudem sei Air Berlin vertraglich zur Abtretung der Mietzahlungen von Niki verpflichtet – bislang seien alle Leasingraten planmäßig gezahlt worden. „Momentan gehen wir davon aus, dass Niki vom Insolvenzantrag der Air Berlin nicht betroffen ist“, so die Stellungnahme. (sl)

Foto: Andreas Wiese / airberlin

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