VIP Medienfonds: Erstes OLG-Urteil wegen Prospektmängeln

Nachdem die Annahmefrist für das Vergleichsangebot von Commerzbank und HVB an Investoren der VIP Medienfonds 3 und 4 ausgelaufen ist, werten sowohl die Geldhäuser als auch Anlegeranwälte den Kompromiss als Erfolg. Unterdessen meldet eine Kanzlei, das erste OLG-Urteil wegen unzureichender Plausibilitätsprüfung des Fonds-Prospekts gegen die Commerzbank erstritten zu haben.

judgehammerNach zahlreichen Haftungsurteilen, die sich auf die verschwiegene Zahlung verdeckter Provisionen, sogenannter Kick-Backs, stützten, hat das Oberlandesgericht München nun einem Anleger des VIP Medienfonds 4 Schadensersatz zugesprochen, weil ihm die unternehmerische Beteiligung als Garantiefonds vermittelt wurde.

Nach Darstellung der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, die das Urteil (Az. 17 U 2966/09) erstritten hat, befanden die Richter, dass die Überschrift „Garantiefonds“ auf dem Prospekt objektiv unrichtig gewesen ist. Im Kern geht es um die Frage, wie die Schuldübernahme der Fondsgesellschaft durch eine Bank zu bewerten ist. Zumindest nicht gleichbedeutend mit einer Garantie, so die Richter, da sich daraus keine Sicherheit für Anleger ergebe, ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückzuerhalten. Die Commerzbank hätte dies nach Ansicht des Gerichts erkennen und darauf hinweisen müssen.

Commerzbank behält sich Revision vor

Ein Sprecher des Frankfurter Geldhauses erklärte dazu gegenüber cash-online: „Dies ist kein Prospekthaftungsurteil gegen die Commerzbank. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass die Plausibilität des Anlageprospekts unzureichend geprüft wurde.“ In dieser Sache seien mehrere OLG zu einer gegenteiligen Einschätzung gelangt, es gebe auch drei Entscheidungen zugunsten der Bank. „Die jüngsten Urteile sind zudem noch nicht rechtskräftig. Wir prüfen die Urteilsbegründungen und behalten uns vor, Revision einzulegen“, so der Commerzbank-Sprecher weiter.

In Bezug auf die VIP Medienfonds 3 und 4 kommt die OLG-Entscheidung ohnehin zu spät, um über den Einzelfall hinaus große Bedeutung zu erlangen – mehr als 90 Prozent der Anleger haben das Vergleichsangebot von Commerzbank und Hypo Vereinsbank angenommen. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen von der Bremer Kanzlei KWAG, der etwa 1.200 Anleger vertritt und den Kompromiss ausgehandelt hat, glaubt dennoch, dass die Entscheidung Signalwirkung hat.

Rechtsanwalt Wolf von Buttlar von der Kanzlei Dr. Steinhübel & Buttlar, die den Kläger vertritt, misst dem Urteil grundsätzlichen Charakter für Medienfonds bei, deren Einnahmen durch Schuldübernahmen abgesichert sind. Die bayerische Finanzverwaltung hat im vergangenen Jahr angekündigt, diesen Fonds ihre anfänglichen Steuervorteile abzuerkennen. „Deshalb ist das Urteil für alle Anleger von Bedeutung, die in einen solchen Medienfonds investiert haben und denen aktuell erhebliche Steuernachzahlungen drohen“, so von Buttlar. (hb)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments