Württembergische streicht Gesundheitsprüfung in der Unfallversicherung

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Foto: AdobeStock/C. Schüßler
Die Württembergische Versicherung hat ihre Unfallversicherung überarbeitet und verzichtet auf die Gesundheitsprüfung.

Die Württembergische Versicherung hat ihre Unfallversicherung grundlegend überarbeitet. Kernstück: Der Versicherer verzichtet künftig in allen Tariflinien auf die Gesundheitsprüfung. Der Schritt hat auch im Leistungsfall Konsequenzen.

Die Württembergische Versicherung hat ihre Unfallversicherung überarbeitet. Die wichtigste Änderung betrifft den Abschluss: In allen Tariflinien und über alle Versicherungssummen hinweg entfällt künftig die Gesundheitsprüfung. Damit müssen Kundinnen und Kunden bei Vertragsabschluss keine Gesundheitsfragebögen mehr ausfüllen – und gehen kein Risiko ein, Angaben zur Vorgeschichte unvollständig oder fehlerhaft zu machen. In der Regel greift der Versicherungsschutz sofort.


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Ergänzt wird das Produkt durch ein erweitertes Assistance-Konzept. Zentrales Element ist ein aktives Rehabilitationsmanagement, bei dem ein sogenannter „Unfall-Lotse“ die versicherte Person persönlich begleitet. Hinzu kommen Unterstützungsleistungen im Alltag und im familiären Umfeld. Für Rehabilitationsmaßnahmen übernimmt die Württembergische Kosten bis zu 20.000 Euro.

Mitwirkungsgrenze bei Vorerkrankungen angehoben

Ebenfalls angepasst wurde die Handhabung von Vorerkrankungen im Leistungsfall. Üblicherweise kürzen Versicherer die Auszahlung, wenn Vorerkrankungen nachweislich zu den Unfallfolgen beigetragen haben. Im überarbeiteten „PremiumSchutz-Tarif“ nimmt die Württembergische künftig keine Leistungskürzung mehr vor, solange der Mitwirkungsanteil der Vorerkrankungen unter 75 Prozent liegt. Mit dem optionalen Baustein „PremiumPlus“ lässt sich dieser Schwellenwert auf 100 Prozent anheben – womit Kürzungen durch Vorerkrankungen vollständig entfallen.

Im „PremiumSchutz“ wurden darüber hinaus mehrere Leistungspositionen erhöht oder neu aufgenommen. Die Württembergische übernimmt jetzt Kosten für Umbaumaßnahmen sowie für Umschulungs- und Hilfsmittel bis jeweils 50.000 Euro. Bergungs- und Rettungskosten sind bis zu 250.000 Euro abgedeckt, Reparatur oder Ersatz von Prothesen bis zu 2.500 Euro. Auch psychologische Betreuung nach einem versicherten Unfall gehört zum Leistungsumfang. Zusätzlich wurden die Gliedertaxen angehoben, was sich positiv auf die Höhe ausgezahlter Leistungen auswirkt.

Luftfahrtrisiken jetzt eingeschlossen

Zwei weitere Änderungen betreffen spezifische Risikogruppen: Wer im Rahmen privater Bauvorhaben als Helferin oder Helfer tätig ist, profitiert im PremiumSchutz künftig ohne gesonderten Antrag von einer Vorsorgeversicherung. Zudem hat die Württembergische den bislang üblichen Ausschluss von Luftfahrtrisiken gestrichen – diese sind nun standardmäßig mitversichert.


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