Beipackzettel: Kein Durchblick wegen mangelndem Standard

Zudem solle das Produktinformationsblatt zusätzlich zu den vollständigen Kostenangaben eine Gesamtkostenkennzahl – vergleichbar dem Effektzins bei Verbraucherkrediten – und eine Effektivrendite ausweisen, die den übergreifenden Renditevergleich verschiedener Produkte unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten erlauben.

„Neben der Vorgabe eines Kosteninformationsblatts sollten keine weiteren Darstellungen nicht garantierter Leistungen zugelassen werden. Insbesondere unternehmensindividuelle Modelle führen bis heute zu erheblichen Fehlanreizen, weil die illustrierten Ablaufleistungen nicht sämtliche Kosten berücksichtigen“, argumentiert Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA.

Es würden sogar gezielt hohe Kapitalanlagegebühren erhoben, die dem Kunden nur deshalb teilweise zurückerstattet werden, damit die im Angebot dargestellte Ablaufleistung hoch erscheine, so Ortmanns Kritik weiter.

„Auf diese Weise gelangen Produkte auf die vorderen Plätze in Vergleichsprogrammen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass die erwarteten Ablaufwerte in Wirklichkeit wohl nie erreicht werden, weil die hohen und nicht in der illustrierten Ablaufleistung berücksichtigten Gebühren die Erwartungen wie Seifenblasen platzen lassen werden“, schimpft der ITA-Geschäftsführer. (hb)

Foto: Shutterstock

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