Basis- und Riester-Renten: Vorteile ins neue Jahr retten

Idealerweise ergänzt der Versicherer die Zuzahlungsbedingungen um eine Günstigerprüfung. Diese sieht vor, bei einem in Zukunft erneut veränderten Rechnungszins zu prüfen, ob sich bei Anwendung der neuen Rechnungsgrundlagen eine größere Erhöhung der garantierten Rente ergeben würde. Wäre dies der Fall, würden für die Zuzahlung die neuen Rechnungsgrundlagen verwendet. Sollte zukünftig der Rechnungszins wieder ansteigen, würden die Kunden von dem dann höheren Rechnungszins profitieren.

Bei Riester-Verträgen ändert sich häufig der Zahlbeitrag, wenn dieser an veränderte Einkommenssituationen angepasst wird, um weiterhin die vollen Zulagen zu erhalten. Aus diesem Grund sollte bei Riester-Verträgen ein Anbieter gewählt werden, der auch zukünftig für Zuzahlungen und Beitragserhöhungen bei bis Ende 2011 geschlossenen Verträgen den heute geltenden Garantiezins von 2,25 Prozent gewährt. So bleibt der Versicherte flexibel und sichert sich die heutigen Vorteile.

Was das Mindestrentenalter betrifft, unterscheiden sich die Regelungen für Zuzahlungen und Beitragsanpassungen nicht, da diese gesetzlich vorgeschrieben sind. Bei Basis- und Riester-Renten gelten auch bei zukünftigen Zuzahlungen und Beitragserhöhungen, die bei Vertragsabschluss in 2011 bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen bzw. ein bei Vertragsabschluss bestehendes vertraglich verankertes Recht auf diese Vertragsanpassungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zuzahlungen und Beitragserhöhungen im Rahmen der steuerlich geförderten Höchstgrenzen bleiben und diese nicht überschritten werden.

Seite 5: Details machen den Unterschied

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