Assekuranz im Wandel der Zeit

Parallel dazu wurde für die substitutive Krankenversicherung eine Stornohaftungszeit von fünf Jahren festgelegt. Doch auch das stellte noch nicht das Ende der regulierenden Eingriffe dar. Im Jahr 2011 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass nach Geschlecht differenzierte Tarife gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen und damit ab dem Stichtag 21. Dezember 2012 unzulässig seien.

So waren die Versicherer gezwungen, das Merkmal „Geschlecht“ als einen von mehreren Risiko- und Berechnungsfaktoren für Prämien und Leistungen außen vor zu lassen.

Pflege-Bahr zur Reduzierung der Versorgungslücke

Die Einführung einer staatlich geförderten, kapitalgedeckten Pflege-Ergänzungsversicherung, den sogenannten Pflege-Bahr, zur Reduzierung der Versorgungslücke im Pflegefall zum Januar 2013, führte dazu, dass die Tarifabteilungen parallel zur Einführung der Unisextarife die Umsetzung des neuen Pflegetarifs kalkulieren mussten.

Die Barmenia Krankenversicherung war der erste Krankenversicherer, der ab 10. Dezember 2012 den staatlich geförderten Zusatztarif anbot. Schließlich musste noch ein weiteres Problem gelöst werden. Viele Versicherte, sowohl in der GKV als auch in der PKV, konnten in den vergangenen Jahren seit der Einführung der Pflicht zur Krankenversicherung durch das GKG-WSG ihre Beiträge nicht mehr zahlen und haben dadurch hohe Rückstände aufgebaut.

Beitragsschuldner können in der privaten Krankenvollversicherung jedoch grundsätzlich nicht mehr gekündigt werden. Deshalb beschloss der Gesetzgeber im Sommer 2013 sowohl im Sinne der PKV-Unternehmen als auch deren Versicherten den Notlagentarif, der die sogenannte Nichtzahlerproblematik entschärfen soll.

Notlagentarif mit niedrigerer Prämie

Nach Durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens werden diese Versicherten nun in den Notlagentarif überführt; der bisherige Versicherungsvertrag ruht währenddessen. Die niedrigere Prämie im Notlagentarif soll den Beitragsschuldner besser vor weiterer finanzieller Überforderung schützen und gleichzeitig seine Versorgung bei akuten Erkrankungen sicherstellen – ein weiterer Schritt in Richtung Verbraucherschutz.

Im Laufe der Geschichte und diverser Veränderungen in der Versicherungswirtschaft erlebte die Branche nicht immer nur gute Zeiten, sondern hatte auch schwierige Situationen zu meistern. Dabei geriet die Versicherungswirtschaft selbst nie in eine Strukturkrise.

Heute wie zuvor ist das Geschäft der Versicherer geprägt von seiner Langfristigkeit und dem Vertrauen von Bevölkerung und Wirtschaft in die Sicherheit dieses Modells. Der Wirtschaftszweig gilt gerade in Krisenzeiten als stabilisierender Faktor, der auch die Weltfinanzkrisen der Jahre 2002 und 2008 selbst gut überstand.

Auch wenn das Niedrigzinsniveau das Geschäft der Versicherer beeinflusst, bietet die Branche aufgrund ihrer breit diversifizierten Kapitalanlagen und ihrer wirtschaftlichen Stärke auch heute attraktive und leistungsfähige Produkte in allen Sparten.

Autor Josef Beutelmann ist Aufsichtsratsvorsitzender der Barmenia Versicherungen.

Foto: Barmenia

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