Haftpflicht: Schutz vor dem finanziellen Ruin

Beim Abschluss einer privaten Haftpflichtpolice stellt sich meist die Frage nach der richtigen Versicherungssumme. Hier gibt es viele Alternativen. Am besten schließen Sie Haftpflichtversicherungen mit Pauschalsummen für Personen- und Sachschäden ab. Die Summe sollte mindestens fünf Millionen Euro pauschal betragen.

Selbstbeteiligung sinnvoll

Eine kleine Selbstbeteiligung ist ebenfalls sinnvoll, um den Beitrag zu verringern. Kleine Schäden sollten Sie ohnehin lieber aus eigener Tasche ausgleichen. Denn wenn Sie Ihre Haftpflichtversicherung zu oft in Anspruch nehmen, laufen Sie Gefahr, dass der Versicherer Ihnen den Vertrag kündigt. Einen neuen Versicherer zu finden, ist dann oft schwer – manchmal auch unmöglich, weil es hier nicht wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Annahmezwang der Versicherer gibt.

Doch Versicherung ist nicht gleich Versicherung: Das sogenannte Kleingedruckte, die Versicherungsbedingungen, haben hier eine große Bedeutung. Welchen Schutz Sie benötigen und welche Klauseln Sie unbedingt vereinbaren sollten? Dies ist immer von Ihrem persönlichen Bedarf abhängig. Worauf Sie mindestens achten sollten:

Vermögensschäden: Ein „unechter“ Vermögensschaden ist die Folge eines Personen- oder Sachschadens. Er ist in Höhe der pauschalen Versicherungssumme für diese Schäden mitversichert.

Im Gegensatz dazu steht der „echte“ Vermögensschaden, der meistens bis zu einer viel niedrigeren Summe abgesichert ist. Deshalb sollten Vermögensschäden mindestens mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro abgesichert sein.

Deliktunfähigkeit bei Kindern: Wichtig für alle Eltern! Mitversichert sein sollten Schäden durch minderjährige Kinder bis zu sieben Jahren mindestens bis 20.000 Euro Schadenssumme. Hilfreich wäre es zudem, wenn die durch Kinder bis zehn Jahren im Straßenverkehr verursachten Schäden ebenfalls versichert wären.

Tagesmutter: Für Tagesmütter sollten die unentgeltliche Tätigkeit und die sich daraus ergebende Aufsichtspflicht mitversichert sein. Achten Sie darauf, für wie viele Kinder Versicherungsschutz besteht. Üben Sie die Tätigkeit gewerblich aus, benötigen Sie eine separate Berufshaftpflichtversicherung.

Mietsachschäden: Ersatzansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, welche Sie gemietet, gepachtet oder geliehen haben, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Meistens können aber Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden. Mietsachschäden sollten mindestens mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro mitversichert sein.

Seite 3: Nur Katzen und Kleintiere in der Haftpflicht mit eingeschlossen

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