„Ein echter Paradigmenwechsel“

Dr. Henriette Meissner ist Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und hat am ersten Kurzkommentar zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) mitgeschrieben. Cash. Online sprach mit ihr über die Reform der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

wenn über die bAV gesprochen wird, dann ist das auch immer gut für die Verbreitung.
Henriette Meissner: „Wenn über die bAV gesprochen wird, dann ist das auch immer gut für die Verbreitung.“

Cash.: Frau Dr. Meissner, ist dem Gesetzgeber mit dem BRSG ein „großer Wurf“ gelungen?

Meissner: Das BRSG hat zwei Elemente: zunächst einmal Reformen, die auch die bisherige bAV-Welt betreffen. Hier ist besonders der Freibetrag bei der Grundsicherung hervorzuheben. Das ist wirklich ein großer Wurf, weil er ein wesentliches Hindernis für die Vorsorgebereitschaft bei Niedrigverdienern beseitigt. Auch der Förderbeitrag für Niedrigverdiener bringt gute Impulse. Das Sozialpartnermodell hingegen ist ein echter Paradigmenwechsel. Man merkt, wie sich alle Stakeholder erst einmal mit dem Thema der reinen Beitragszusage ohne Garantien auseinandersetzen müssen.

Wird das primäre Ziel, die Verbreitung der bAV auszubauen, mit der Reform erreicht?

Meissner: Ich meine, dass die neue gesetzliche Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis die bAV wieder zum Thema in jedem Unternehmen macht. Und wenn über die bAV gesprochen wird, dann ist das auch immer gut für die Verbreitung. Ob kleine, nicht tarifgebundene Arbeitgeber, sogenannte Außenseiter, die neuen Angebote nutzen, hängt ganz entscheidend auch davon ab, wie diese Angebote aussehen und wie sie – Stichwort Beratung – in der entsprechenden Branche zugänglich gemacht werden.

Welche Schwachstellen oder Regelungslücken gibt es noch?

Meissner: Die gesetzliche Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis mag zwar eine Gerechtigkeitslücke schließen, allerdings zeigt die Diskussion jetzt schon, dass das Gesetz noch verbessert werden sollte. Die jetzige Regelung ist schwierig umzusetzen, da eine Anrechnungsregelung für Unternehmen fehlt, die schon die Sozialversicherungsersparnis weitergegeben haben. Hier sollte der Gesetzgeber dringend nachbessern.

Seite zwei: „Für Berater bleibt genug zu tun“

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments