Privathaftpflicht-Check: Brauchen Sie ein Policen-Update?

Drohnendeckung
Ein neues Risiko, welches regelmäßig in älteren Privathaftpflichtversicherungsverträgen gar nicht und in aktuellen Bedingungen nur selten versichert ist, sind auch Multicopter. Was früher zum Beispiel das Modellflugzeug war, ist heute die Drohne: Ein „Spielzeug“ für Jedermann. Rund 6,4 Millionen Einheiten dieser unbemannten Flugobjekte wurden im Jahr 2015 weltweit zu zivilen Zwecken verkauft.
Laut Schätzungen der Deutschen Flugsicherung (DFS) gibt es etwa 400.000 Stück momentan in Deutschland. Sei es nun für die private Nutzung in der Freizeit, Aufnahmen für Film und Fernsehen, Vermessungen oder auch zur Dokumentation von Schäden für Versicherungen. Mit der Anzahl der Drohnen steigt auch das damit einhergehende Risiko: Die gemeldeten Behinderungen des Luftverkehrs durch Drohnen haben sich von 2015 auf 2016 mehr als vervierfacht.
Nicht ohne Grund besteht eine gesetzlich geregelte Versicherungspflicht für nahezu alle Luftfahrzeuge, so natürlich auch für Drohnen. Sofern dieses Risiko von den Besitzern einer Drohne überhaupt versichert ist, beschränkt sich der Versicherungsschutz oftmals nur auf Deutschland. Doch was liegt näher als das neue „Spielzeug“ mit in den Urlaub zu nehmen? Hier ist gut beraten, wer bei seiner Drohnendeckung auch auf Versicherungsschutz im Ausland achtet.

Innovations- und Marktgarantie
Wer mit einer „Innovationsgarantie“ aufwarten kann, punktet besonders beim Kunden. Im Rahmen dieser Klausel gelten Leistungsverbesserungen, die zu Gunsten des Versicherungsnehmers in das Deckungskonzept mit aufgenommen wurden, automatisch auch für bestehende Verträge.
Ein zunehmender Trend ist auch die sogenannte „Marktgarantie„, die die besten am Markt erhältlichen Leistungen garantiert. Sie richtet sich insbesondere an Kunden, die rundum sorglos versichert sein und auf die regelmäßige Überprüfung ihres Versicherungsschutzes verzichten wollen.

Autor Horst-Ulrich Stolzenberg ist Vorstand für Vertrieb & Marketing bei der Domcura AG mit Sitz in Kiel.

Fotos: Anna Mutter / Shutterstock


Mehr aktuelle Artikel:

LVRG und Maklersterben: Schlimmer geht immer

Drohnenbesitzer: Nur Bruchteil ist versichert

Mifid II: Die sieben wichtigsten Punkte für 34f-ler

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments