Generationenberatung: Wo verläuft die Grenze zur Rechtsberatung?
Die Generationenberatung sorgt für neue Themen im Kundengespräch. Dabei sollten Makler und Vermittler die Grenzen zur Rechtsberatung im Blick haben.
Gastbeitrag von Lutz Arnold, Anwaltskanzlei Arnold
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits mehrfach entschieden, dass Verträge, welche Dienstleistungen zum Inhalt haben, die gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) verstoßen, nichtig sind.
Daraus zu schließen, dass die Generationenberatung eine unerlaubte Rechtsberatung sei – wie zuletzt häufiger zu lesen war – ist falsch. Noch nie hat ein Gericht verboten – auch der BGH nicht – auf Basis finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Wissens eine Finanzberatung zu leisten.
Generationenberatung nie automatisch Rechtsberatung
Gerade der ganzheitliche Ansatz des Generationenberaters verschafft dem Kunden Wissensvorteile, die weit über den Tellerrand der reinen Finanzberatung hinausreichen.
Grundsätzlich ist festzustellen: Eine Generationenberatung ist nie automatisch auch eine Rechtsberatung. Im Kern ist sie eine Beratung zu finanziellen Themen, die rechtliche und organisatorische Gesichtspunkte mit einbezieht. Das allein ist aber noch keine Rechtsberatung – und erst recht keine unerlaubte.
Die Generationenberatung bleibt eine Finanzberatung. Makler und Vermittler sollten sich daher nicht verunsichern lassen und ihren Kunden, dessen Familie und gegebenenfalls auch den unternehmerisch tätigen Kunden umfassend informieren.
Ganzheitliche Finanzplanung
In die Finanzberatung sollten neben finanziellen Aspekten immer auch rechtliche und organisatorische Überlegungen mit einfließen. Um wichtige Entscheidungen für das Familienvermögen treffen zu können, ist zu klären, wer das Pflegeheim aussuchen (Vorsorgevollmacht), über das Abschalten medizinischer Geräte wachen (Patientenverfügung), die Kinder im Fall der Fälle erziehen (Sorgerechtsverfügung), das Unternehmen vorübergehend leiten (Unternehmervollmacht) oder das Erbe erhalten (Testament) soll.
Seite zwei: Grenzen zur Rechtsberatung
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Ein Absatz wird mit Ganzheitliche Finanzplanung überschrieben, aber im Absatz selbst wird von Finanzberatung und Finanzberater gesprochen. Eine ganzheitliche Finanzplanung ist mehr als nur Finanzberatung. Und zur ganzheitlichen Finanzplanung, wenn sie denn richtig gemacht wird, gehört sicherlich auch das Thema Generationenberatung, zumindest als grobe Übersichtsberatung. Eine fundierte Beratung zum Thema Schenkung/Erbschaft etc. bedarf einer fundierten Ausbildung und kann fachlich nicht automatisch von einem Finanzberater erfolgen.
Kommentar von Reinholtz — 17. März 2017 @ 11:53
Ich hätte mir gewünscht, wenn ein Anwalt einen solchen Artikel zur “Aufklärung” und “Richtigstellung” schreibt, dass Begriffe wir “konkret” und “rechtliche Prüfung des Einzelfalles” anhand von Beispielen genauer veranschaulicht. Genau hier liegt nämlich die Krux des Problems ! Oder … möchte auch RA Arnold das Thema ebenfalls nur nutzen, um neue Mandantschaft zu gewinnen ?
Frank Rindermann
FRF Finanzmakler
Kommentar von FRF Finanzmakler — 17. März 2017 @ 11:43
es ist immer das gleiche. Die RAe wollen alle Geschäfte machen, mitunter hart an der Legitimität. Ein bißchen Recht durch Bank- oder Finanzberater paßt Ihnen nicht. Das schreibt ein alter Ruheständler, also ohne Eigeninteresse.
Kommentar von Hannes Schwarz — 12. März 2017 @ 19:39