PRIIP und die UCITS-KIID: Fallstricke in der Umstellung?

Auch bei der Darstellung von Versicherungsprodukten mit mehreren Anlageoptionen, den so genannten Multiple Option Product, hat sich diese Ausnahmeregel niedergeschlagen, sodass die Versicherer aktuell bei der Erstellung eines generischen Basisinformationsblatts und spezifischer Informationen zu Anlageoptionen noch das zugehörige UCITS-KIID der Anlageoption verwenden dürfen.

Nach Ablauf der Übergangsregelungen muss das UCITS-KIID allerdings durch eine spezifische Information nach Vorgaben der PRIIP-Verordnung ersetzt werden. Grundsätzlich ist eine Konsistenz zwischen generischem Basisinformationsblatt des Versicherungsprodukts, zum Beispiel hinsichtlich empfohlener Haltedauern oder betrachteter Zahlweisen, und den spezifischen Informationen sinnvoll.

Es hat sich allerdings gezeigt, dass bei den von den Emittenten der Anlageoptionen zur Verfügung gestellten Informationen nach PRIIP-Vorgabe häufig nicht alle gewünschten Haltedauern oder keine Berechnungen zu laufenden Jahresbeiträgen vorgelegt werden.

 

Seite 3: Wie umgehen mit laufenden Jahresbeiträgen?

 

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