PRIIP und die UCITS-KIID: Fallstricke in der Umstellung?

Das ifa-Ulm sieht bei der Umstellung von UCITS-KIID zu PRIIP-spezifischen Angaben neue Herausforderungen auf die Versicherer zukommen. Denn gerade beim Umgang mit laufenden Jahresbeiträgen liefern die technischen Regulierungsstandards keine klaren Vorgaben.

 

Die PRIIP-Verordnung  dürfte wieder einmal die Versicherer hierzulande vor Herausforderungen stellen.

 

Seit dem 1. Januar werden für Versicherungsanlageprodukte, auch PRIIP oder Packaged Retail and Insurance-based Investment Products genannt, europaweit standardisierte Basisinformationsblätter (KID – Key Information Document) auf Basis der europäischen PRIIP-Verordnung und technischer Regulierungsstandards erstellt.

Nachdem die Deutsche Aktuarvereinigung ihren überarbeiteten Ergebnisbericht zu einem „Standardverfahren für PRIIP der Kategorie 4“ kürzlich veröffentlicht hat, werden in den betroffenen Versicherungsunternehmen derzeit die Basisinformationsblätter für das kommende Jahr aktualisiert.

Ferner findet auf europäischer Ebene bis zum 31. Dezember ein Review der PRIIP-Verordnung statt. Dabei wird unter anderem der Umgang mit dem Warnhinweis sowie die bestehenden Übergangsregelungen für UCITS-Fonds überprüft. Nach aktuellem Stand sind diese Fonds von der Erstellung von PRIIP-KIDs bis zum 31. Dezember 2019 ausgenommen.

 

Seite 2: Aus UCITS-KIID werden UCITS-KID

 

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