2020: Diese fünf Dinge ändern sich für Versicherte

Das neue Jahr bringt gute Nachrichten für Betriebsrentner – und schlechte für Verkehrsrowdys. Das zeigt der kurze Jahresausblick des GDV.

Auch 2020 wird sich einiges ändern. Unter anderem werden Verkehrsrowdys stärker zur Kasse gebeten.

 

Entlastung für Betriebsrentner: Weniger Krankenkassenbeiträge

Ab 2020 müssen Betriebsrentner weniger Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen. Erst ab einer Rentenhöhe von 159,25 Euro im Monat werden Krankenkassen-Beiträge fällig. Wer weniger Betriebsrente erhält, muss keine Beiträge zahlen.

Entscheidende Neuerung: Aus der bisherigen Freigrenze wird ein Freibetrag. Wer über dem Freibetrag von 159 Euro liegt, muss nun nicht mehr auf die gesamte Rente Krankenkassen-Beiträge bezahlen, sondern nur noch auf den Differenzbetrag.

Ein Beispiel: Wer etwa eine Betriebsrente von 169 Euro bezieht, muss lediglich auf die 10 Euro über dem Freibetrag Beiträge entrichten. Bislang lag die Freigrenze bei 155 Euro. Wer mehr Betriebsrente bezog, musste den vollen Beitragssatz in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen.

Wichtig: Der neue Freibetrag gilt ab Januar 2020. Die technische Umsetzung wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Abläufe bei den Krankenkassen und auch den Versicherern müssen erst noch umgestellt werden. Betriebsrentner sollten sich also darauf einstellen, dass die Entlastung erst mit Verzögerung greift, dann aber natürlich rückwirkend.

Laut Bundesregierung sollen rund vier Millionen Betriebsrentner von der Neuerung profitieren. Durch diese Änderung wird die Altersvorsorge mit Betriebsrenten attraktiver. Erst zum Jahresbeginn 2019 hat der Staat die betriebliche Altersversorgung durch neue Fördermaßnahmen verbessert. Dazu zählen etwa verpflichtende Zuschüsse des Arbeitgebers bei der Entgeltumwandlung sowie eine stärkere Förderung von Geringverdienern.

Basisrente: Höherer Steuerabzug

Verbraucher mit einer Basisrente („Rürup-Rente“) können 2020 wieder einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Basisrente voraussichtlich auf 25.046 Euro.

Zudem erkennt das Finanzamt nun 90 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben an (2019: 88 Prozent). Somit sind 2020 maximal 22.541 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner verdoppeln sich diese Beträge.

Die geleisteten Zahlungen in die Basisrente können Versicherte in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Einzahlungen in die Basisrente können dort unter Zeile 8 („Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen”) vermerkt werden.

 

Seite 2: Renten steigen zum 1. Juli 2020

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