Risikoleben: Lassen Sie Ihren Partner nicht im Regen stehen!

Bei einer Risikolebensversicherung können sich Paare mit zwei einzelnen Policen jeweils absichern. Dabei sind Versicherungsnehmer und versicherte Person in der Regel identisch.

Als Begünstigter für die Versicherungsleistung wird meist der Partner eingetragen. Somit erhält im Todesfall einer der Partner die Versicherungssumme aus dem Vertrag des anderen.

Erbschaftssteuer kann zum Problem werden

Karina Hauser erklärt: „Eine Absicherung durch zwei einzelne Versicherungen hat den Vorteil, dass die Verträge flexibel gestaltet werden können, so beispielsweise bei der Vertragssumme oder der Vertragsdauer.“

Bei unverheirateten Paaren fällt wegen des Erbschaftssteuerfreibetrags von nur 20.000 Euro jedoch in den meisten Fällen die Erbschaftssteuer an. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag deutlich höher bei 500.000 Euro.

Seite drei: Die Über-Kreuz-Versicherung

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