Check24 will Provisionen nicht preisgeben

Das Vergleichsportal Check24 will die Höhe seiner Provisionen für die Vermittlung von Versicherungen oder anderen Angeboten nicht offenlegen. Firmengründer Henrich Blase wehrte sich am Montag in München gegen Forderungen aus der Politik, Betreiber von Portalen per Gesetz zur Offenlegung ihrer Gewinnbeteiligung zu verpflichten.

Check24 wehrt sich gegen Forderungen aus der Politik, Betreiber von Portalen per Gesetz zur Offenlegung ihrer Gewinnbeteiligung zu verpflichten.
Check24 wehrt sich gegen Forderungen aus der Politik, Betreiber von Portalen per Gesetz zur Offenlegung ihrer Gewinnbeteiligung zu verpflichten.

Im Geschäftsleben sei es völlig untypisch, die Höhe der Provisionen bei einem Vertragsabschluss zu veröffentlichen. „Kein Autohändler oder kein Reisebüro macht das.“

„Wir sind nicht die Stiftung Warentest.“

Check24 habe nie einen Hehl daraus gemacht, sich unter anderem aus Provisionen zu finanzieren. „Wir sind nicht die Stiftung Warentest.“ Das sei auch den Nutzern klar.

„Wir haben eine große Zahl von Mitarbeitern, die müssen wir ja auch bezahlen. Wir haben das immer ganz offen kommuniziert.“ Die Höhe der Provisionen habe aber keinen Einfluss auf die Ergebnisse bei einem Preisvergleich.

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Angebot an Preisvergleichen ausgebaut

Check24 war in den vergangenen Jahren rasant gewachsen und hatte sein Angebot an Preisvergleichen immer weiter ausgebaut.

Verbraucherzentralen kamen in einer Studie vor wenigen Wochen aber zu dem Ergebnis, dass Preis-Portale nicht immer den günstigsten Preis anzeigten. Check24 wies den Vorwurf zurück und warf den Verbraucherzentralen methodische Mängel vor – teilweise seien Äpfel mit Birnen verglichen worden.

Klage vom BDV

Ärger hat Check24 auch mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute. Der Verband hatte Check24 verklagt, weil er dem Portal vorwirft, nicht deutlich genug auf seine Rolle als Makler hinzuweisen.

Auch diesen Ball spielte Check24 zurück und kritisierte, der Verband fordere Dinge, die er selbst nicht einhalte. Möglicherweise soll kommende Woche (11. Mai) in dem Rechtsstreit eine Entscheidung vor dem Landgericht München verkündet werden. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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